Schon seit 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld Plus neben dem „normalen“ Elterngeld. Vorteile bringt das es vor allem Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Das heißt, Mütter und Väter sollen mit der Gesetzesregelung ihre Familienplanung und ihr Berufsleben besser miteinander verbinden können.
Für wen ist das Elterngeld Plus gedacht?
Wie das „normale“ Elterngeld ist auch das Elterngeld Plus eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich für eine Weile kürzer treten wollen, um Zeit für ihr Kind zu haben. Dabei bringt das Elterngeld Plus vor allem den Eltern Vorteile, die schon bald nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen, noch während sie Anspruch auf Elterngeld haben.
Das bedeutet, dass Eltern die reguläre Elternzeit einfach verlängern können. Aus einem normalen Monat Elterngeld werden dann einfach zwei Monate „Elterngeld-Plus-Zeit“. Entscheiden sich also beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten (also zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche), erhalten sie den Partnerschaftsbonus.
Wie hoch ist das Elterngeld Plus?
Wie bei dem „normalen“ Elterngeld berechnet sich die Höhe davon, wie viel Du oder Dein Partner in den letzten 12 Monaten vor der Geburt verdient habt. Das zusätzliche Elterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent.
Je weniger verdient wurde, desto höher ist der Prozentsatz. Einen Unterschied gibt es allerdings zum „normalen“ Elterngeld: Das zusätzliche Elterngeld beträgt höchstens die Hälfte des normalen Elterngeldbetrags, der den Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde. Es wird dafür aber länger gezahlt.
Wie lange wird Elterngeld Plus gezahlt?
Die Auszahlung läuft doppelt so lange wie das „normale“ Elterngeld. Das heißt: Aus jedem „normalen“ Elterngeld-Monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. In einigen Fällen kann das Elterngeld Plus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden.
In welchen Fällen trifft das zu?
Die Eltern können einen so genannten Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen Monaten erhalten. Dies geschieht dann, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Ich bin alleinerziehend, gibt es für mich eine zusätzliche Förderung?
Ja, es gibt eine Förderung, die vergleichbar mit dem Partnerschaftsbonus ist. Wie Elternpaare kannst Du für vier weitere Monate zusätzliches Elterngeld beziehen, wenn Du in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeitest.
Kann ich Elterngeld Plus beziehen, auch wenn ich nicht Teilzeit arbeite?
Ja, auch wer nicht in Teilzeit arbeitet, kann Elterngeld Plus erhalten. Du bekommst dann die Hälfte des „normalen“ Elterngeldes für einen doppelt so langen Zeitraum.
Gut zu wissen
- Nur Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, haben einen Anspruch das zusätzliche Elterngeld.
- Du kannst Elterngeld und Elterngeld Plus flexibel miteinander kombinieren.
- Das zusätzliche Elterngeld musst Du – wie das normale Elterngeld – schriftlich bei Deiner Elterngeldstelle beantragen.
- Auch „Stiefeltern“ können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld Plus bekommen.
- Eltern von Zwillingen bekamen bis 2015 doppeltes Elterngeld. Ab Beginn des Jahres 2015 bekommen sie jedoch nur noch Elterngeld für ein Kind und für jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro.
Die Vorteile von Elterngeld Plus kurz zusammengefasst
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Beratung und weitere Informationen zum Elterngeld Plus erhältst Du in einer Elterngeldstelle in Deiner Nähe. Vielen werdenden Eltern hilft auch der Online-Elterngeldrechner, bei dem Du Dir das „normale“ Elterngeld und das Elterngeld Plus berechnen lassen kannst.
Nähere Informationen findest Du unter www.bmfsfj.de der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden. Da Elterngeld und Elterngeld Plus auf vielfältige Weise kombinierbar ist, ist in vielen Fällen eine persönliche Beratung sinnvoll.