Kaum ist Dein Kind in der Krippe oder im Kindergarten, bringt es allerlei Krankheiten mit. Falls Du deshalb nicht zur Arbeit gehen kannst, bezahlt Dir Deine Krankenkasse das Kinderkrankengeld. Hier alle Infos, wann Du Anspruch darauf hast und wie das Kinderkrankengeld beantragt wird.
Was genau ist Kinderkrankengeld?
Bleibst Du mit Deinem kranken Kind zuhause, muss Dir Dein Arbeitgeber für diese Zeit kein Gehalt bezahlen. Damit Du keine finanziellen Einbußen hast, kannst Du Kinderkrankengeld beantragen. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Du statt Deines Lohns erhältst. Dabei ist es unwichtig, ob Du daheim bleibst oder Dein Partner. Anspruch auf die Leistung hat immer der Elternteil, der sich ums Kind kümmert.
Bei manchen Tarifverträgen, etwa im öffentlichen Dienst, bekommst Du trotzdem Deinen Lohn. Das nennt man Lohnfortzahlung. Informiere Dich dazu am besten bei Deinem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft.
Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?
Den Antrag auf die Lohnersatzleistung kannst Du einreichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Du bist berufstätig und hast selbst Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für Deinen Partner.
- Dein Kind ist gesetzlich versichert.
- Dein Kind hat das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Dein Kind pflegen.
- Ein Attest Deines Kinderarztes bestätigt, dass Dein Kind zuhause betreut werden muss.
Jeder Elternteil bekommt pro Jahr und Kind zehn Tage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende erhalten doppelt so viel, also zwanzig Tage pro Jahr und Kind. Wichtig: Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesem Fall musst Du einen passenden Tarif bei Deiner Krankenversicherung wählen.
Wie funktioniert der Antrag auf Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld beantragen ist ganz einfach. Ich habe es schon ein paarmal gemacht. In fünf Schritten hast Du es erledigt:
- Als erstes gehst Du mit Deinem Kind zum Kinderarzt. Wenn Du ihm sagst, dass Du berufstätig bist, bekommst Du ein Attest. Es bescheinigt, dass Dein Kind zuhause betreut werden muss.
- Auf der Vorderseite stehen die Daten Deines Kindes und die Dauer der Erkrankung. Auf der Rückseite musst Du Deine Daten eintragen, wie Name und Anschrift, Dein Geburtsdatum, Deine Versichertennummer (nicht die des Kindes) und Bankverbindung.
- Dann musst Du ein Kreuzchen setzen, dass Du laut Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast und ob Du alleinerziehend bist oder nicht.
- Schließlich unterschreibst Du mit Datum und Unterschrift.
- Das Original schickst Du an Deine Krankenkasse. Der Arbeitgeber bekommt eine Kopie oder einen Durchschlag per Post oder E-Mail.
Kinderkrankengeld beantragen: Geht das auch online?
Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die ausgefüllte Arztbescheinigung online hochzuladen. Meist brauchst Du dafür einen eigenen Benutzer-Account auf dem Internetportal Deiner Krankenkasse.
Gibt es Krankengeld, wenn das Kind in der Kita krank wird?
Der Klassiker: Du bist in der Arbeit und ein paar Stunden später ruft die Kita an, dass Dein Kind krank geworden ist. In diesem Fall sind die meisten Arbeitgeber sehr verständnisvoll. Die versäumten Stunden musst Du aber wohl nacharbeiten. Das Kinderkrankengeld beantragen kannst Du nur mit der Arztbescheinigung.
Wann ist das Kinderkrankengeld auf dem Konto?
Das Kinderkrankengeld wird oft schon in dem Monat überwiesen, in dem Dein Kind erkrankt ist. Sonst spätestens einen Monat danach.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Wenn Du den Antrag auf Kinderkrankengeld eingereicht hast, holt sich Deine Krankenkasse alle Infos zur Berechnung bei Deinem Arbeitgeber. In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettogehalts. Gab es in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.