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Kinderkrankengeld Corona: Mehr Kinderkrankentage in der Pandemie


Die Corona-Hilfe für stressgeplagte Eltern naht! Am 14.1.2021 hat der Bundestag beim Kinderkrankengeld nachgearbeitet: Für die Mamas und Papas in diesem Land sollen die neuen Regelungen bei den Kinderkrankentagen eine wesentliche Erleichterung verschaffen. Wie sehen die Neuerungen genau aus und was hast Du konkret davon? 

Verdoppelung der Kinderkrankentage 

Der Bund beschloss eine Anhebung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern. Grund dafür sind die enormen Belastungen, denen die Erziehungsberechtigten in der Corona-Krise ausgesetzt sind. So sehen die neuen Regelungen aus: 

  • Eltern in einer Partnerschaft: Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 20 pro Kind 
  • Alleinerziehende: Verdopplung der Kinderkrankentage von 20 auf 40 Tage pro Kind 

Und noch eine spannende Änderung wurde gemacht: Bisher war es so, dass Du das Kinderkrankengeld nur bekommen hast, wenn Dein Nachwuchs krank war und Du ihn betreuen musstest.  

Jetzt dürfen die Eltern auch das Kinderkrankengeld beantragen, wenn die Kinderbetreuung ausfällt. Schließt also Eure KiTa oder Schule und Du musst Dein Kind zu Hause versorgen, dann hast Du ebenfalls einen Anspruch auf Lohnersatz von der Krankenkasse.  

Dazu müssen Kindergarten oder Schule noch nicht einmal komplett geschlossen werden. Bei folgenden Szenarien hast Du ein Recht auf Kinderkrankengeld: 

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  • Kinderbetreuungseinrichtung schließt pandemiebedingt. 
  • Präsenzpflicht im Unterricht entfällt. 
  • Zugang zur Kinderbetreuungseinrichtung wird beschränkt.  
  • Die Behörden empfehlen auf außerhäusliche Kinderbetreuung zu verzichten.  

Selbst, wenn Du sowieso im Homeoffice arbeitest, hast Du bei Schulausfall einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Ein Aufatmen geht durch die Elternschar in Deutschland. Wem graut nicht davor, wichtige Geschäftstermine via Internet wahrzunehmen, während gleichzeitig der Nachwuchs mit dringenden Frage zu Matheaufgaben ankommt.

Ab sofort kannst Du Dich also ungestört dem Kind widmen und musst nicht vor kompletten Lohnausfällen Angst haben. In der Regel erhältst Du im Rahmen des Kinderkrankengeldes 90 % Deines Nettoentgeltes erstattet. Hast Du im letzten Jahr eine Einmalzahlung bekommen, bekommst Du sogar bis zu 100 % Deines Nettolohnes. So zumindest lässt es der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Seite verlauten. Unter Einmalzahlungen versteht man zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld.  

Beachte, dass der Betrag 70 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag nicht überschreiten darf. Aktuell liegt die Grenze bei 112,88 Euro. 70 % davon sind rund 79 Euro. Du hast also maximalen Anspruch auf 79 Euro pro Tag, wenn Du Dein Kind in der Coronapandemie zu Hause betreuen musst.  

Von diesen maximal 79 Euro pro Tag werden anteilige die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt.  

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 5.1.2021 und vorerst bis einschließlich 31.12.21. 

Voraussetzung für das Corona-Kinderkrankengeld 

Damit Du das erweiterte Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie beantragen kannst, müssen die nachfolgenden Punkte erfüllt sein: 

  • Der Elternteil und das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein.  
  • Der betroffene Elternteil muss selbst Anspruch auf Krankengeld haben.  
  • Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  
  • Bei Kindern mit Behinderung besteht der Anspruch auch, wenn sie älter als 12 Jahre sind. Es ist allerdings notwendig, dass sie die Hilfe der Eltern brauchen.  
  • Es gibt keine andere mögliche Betreuungsperson, die im gleichen Haushalt lebt.  

Erfüllst Du die Voraussetzungen für den Lohnersatz, brauchst Du ein Attest. Dieses reichst Du sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Deiner Krankenkasse ein.  

Attest: Jetzt dürfen auch KiTas und Schulen bescheinigen 

Bisher musstest Du immer eine Bescheinigung des Arztes vorlegen. Er war verpflichtet das Formular “Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausfüllen. Jetzt gibt es noch eine weitere Option: die Bescheinigung der Betreuungseinrichtung.

Selbstverständlich wendest Du Dich immer noch an den Mediziner, wenn Dein Kind krank ist. Dieser stellt die entsprechende Bestätigung aus. Was der Arzt allerdings nicht beurteilen kann ist, ob die Kita geschlossen hat oder nicht. Deshalb dürfen jetzt auch Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen eine entsprechende Bescheinigung schreiben. Darin bestätigen sie, dass die Kinderbetreuung aktuell nicht oder nur eingeschränkt stattfindet.  

Dieses Schreiben müssen Arbeitgeber und Kassen nach der neuen Regelung ebenfalls akzeptieren.   

Einschränkungen beim Kinderkrankengeld 

Es handelt sich um eine Hilfe, die auch ihre Obergrenzen und Einschränkungen kennt. Diese betreffen den gedeckelten Betrag von 70 % der Betragsbemessungsgrenze, aber auch folgende Punkte: 

  • Eltern mit mehreren Kindern dürfen pro Elternteil das Kinderkrankentagegeld für maximal 45 Tage pro Jahr beanspruchen, Alleinerziehende für maximal 90 Tage.  
  • Du kannst nicht gleichzeitig Entschädigung aus dem Infektionsschutz und das Kinderkrankentagegeld in Anspruch nehmen.  

Kosten und Herausforderungen durch den Beschluss 

Die neue Regelung ist für unzählige Eltern eine riesengroße Erleichterung. Aber es gibt auch kritische Stimmen.  

Sie betreffen zum einen die zusätzlichen Kosten, die mit dem Beschluss verbunden sind. Wie hoch diese schlussendlich ausfallen, ist nicht abzuschätzen. Es hängt davon ab, wie viele Eltern die Regelung in Anspruch nehmen. Aber die Krankenkassen leiden sowieso schon seit einigen Jahren schwer.  

Im Jahr 2019 fuhren sie einen Verlust von 1,6 Mrd. Euro ein. Allein im 3. Quartal 2020 stand ein weiterer Verlust von 3 Mrd. Euro ins Haus. Das erweiterte Kinderkrankentagegeld wird vermutlich noch ein größeres Loch in die Kassen reißen. Diesen Punkt scheint auch der Bund im Auge zu haben. Deshalb wird es im April dieses Jahres einen Bundeszuschuss zu den Reserven der Gesundheitsfonds geben. Die Höhe beträgt 300 Millionen Euro, was bei den aktuellen Verlusten nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Schlussendlich wird der Beitragszahler die Kosten ersetzen müssen.  

Neben den Kosten für das Sozialsystem sind auch die Herausforderungen für die Arbeitgeber zu bedenken. Die Wirtschaft muss aktuell herbe Einbrüche verkraften. Fällt ein Arbeitnehmer bis zu drei Monate im Jahr aus, muss der Betrieb diese Lücke füllen. Entweder übernehmen Kollegen die Mehrarbeit oder es müssen zusätzliche Menschen eingestellt werden. Das wird in der angespannten Situation in vielen Branchen nicht möglich sein.  

Und dann müssen wir uns auch fragen, wie die langfristige Perspektive für die Eltern aussieht. Es geistern Gerüchte von Einschränkungen bis Sommer durch die Medien. Ziehen sich Schulschließungen über viele Monate, dann ist auch mit dem neuen Kinderkrankengeld nicht viel auszurichten. Nach 45 bzw. 90 Tagen ist Schluss. Und dann?  

Aber wollen wir nicht zu schwarzmalen. Keiner weiß, was die Zukunft bringt und wie sich die Situation in der Corona-Krise noch weiterentwickelt. Deshalb nehmen wir Eltern den Beschluss der Regierung einfach einmal dankend an und freuen uns auf die dringend notwendige Entlastung.  

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2 Kommentare zu “Kinderkrankengeld Corona: Mehr Kinderkrankentage in der Pandemie

  1. Danke für den aufschlussreichen Artikel! Kurzfristig kann das sicher eine Lösung sein, aber wir du schon schreibst: ziehen sich die Schließungen bis in den Frühsommer/Sommer hinein, sieht es auch schon wieder kritisch aus. Wobei ich auch vermute, dass die nächste Erhöhung der KV-Beiträge im kommenden Jahr dann auch so gut wie sicher ist. Irgendwoher muss die Differenz von Bundezuschuss zu tatsächlichen Ausgaben der Kassen ja kommen. VG Jasmina

    1. Liebe Jasmina,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Ich befürchte, dass Du mit Deiner Vermutung recht hast. Die Krankenkassen müssen die ganze Aktion finanzieren. Dazu kommt wahrscheinlich nur eine Beitragserhöhung als Lösung infrage.

      Viele Grüße
      Julia

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