Die Zeit der Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit, vor allem dann, wenn Du das erste Mal schwanger bist. Und so lange sich die Zeit voller Vorfreude auch zieht, so schnell ist die Schwangerschaft aber auch um. Gerade in den letzten Wochen vor der Geburt hatte ich das Gefühl, dass es noch 1000 Dinge zu tun gibt, bevor ich mein Baby in den Armen halten kann. Dazu gehören auch wichtige Behördengänge. Damit Du nichts vergisst, habe ich Dir all die Dinge zusammengefasst, die Du in den letzten Wochen der Schwangerschaft und den ersten Wochen postpartum nicht vergessen solltest – auf Deiner Checkliste nach der Geburt.
Checkliste nach der Geburt
Allgemeine Punkte:
- Nachsorgehebamme über Geburt des Kindes informieren
- Anmeldung des Kindes beim Standesamt (Geburtsurkunde) und beim Einwohnermeldeamt
- Termin für die U2- oder U3-Untersuchung beim Kinderarzt / Kinderärztin vereinbaren
- Krankenkasse über Geburt informieren
- Elterngeld beantragen
- Arbeitgeber informieren & Elternzeit beantragen
- Kindergeld beantragen
- Termin beim Gynäkologen / Gynäkologin für die Kontrolle ausmachen
- Rückbildungskurs buchen/ besuchen
- Krippen- oder Kitaplatz suchen
Wichtig für unverheiratete oder getrennt lebende Eltern oder Alleinerziehende:
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung (Sorgeerklärung) beantragen
- Unterhaltszahlungen klären (wenn nötig)
- Für Alleinerziehende: Steuerklasse II beantragen
Hier findest Du Deine Checkliste nach der Geburt zum Herunterladen/ Ausdrucken:
Checkliste nach der Geburt: Allgemeine Punkte
✔️ Nachsorgehebamme informieren
Wenn Du eine Nachsorgehebamme hast, wirst Du mit ihr sowieso schon besprochen haben, wann Du Dich nach der Geburt bei ihr meldest. Normalerweise informierst Du sie am Tag der Geburt, ob sich schon absehen lässt, wann Ihr aus der Klinik entlassen werdet, damit sie ihre Termine koordinieren kann. Gib ihr auch Bescheid, falls sich der Klinikaufenthalt verlängern sollte. In der Regel kommt die Hebamme zur Wochenbettbetreuung ab eurem ersten Tag zuhause täglich oder jeden zweiten Tag.
Du hast keine Nachsorgehebamme gefunden? Dann informiere Dich am besten noch in der Klinik über Adressen für Beratungsstellen oder Wochenbettambulanzen in Deiner Nähe.
✔️ Anmeldung beim Standesamt/ Geburtsurkunde
Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt musst Du Dein Kind beim Standesamt anmelden. Dabei legst Du auch den Namen und Familiennamen Deines Kindes fest und Ihr bekommt die Geburtsurkunde.
Es gibt einige Dinge und Dokumente, die Du für die Anmeldung brauchst. Die meisten kannst Du schon ganz entspannt vor der Geburt zurechtlegen:
- Geld, um die Geburtsurkunde zu bezahlen
- Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus
- Gültige Reisepässe oder Personalausweise beider Eltern (Kopie und Original)
- Eventuell Geburtsurkunden beider Eltern
- Wenn Ihr verheiratet seid: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Wenn Ihr nicht verheiratet seid: Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden der Eltern und ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- Falls Ihr geschieden seid: Eheurkunde und Scheidungsurteil
In der Regel bekommst Du 3 gebührenfreie Geburtsbescheinigungen. Die wirst Du auch brauchen, denn Du musst die Originale bei folgenden Anträgen vorlegen:
- Beantragung Kindergeld
- Beantragung Elterngeld
- Anmeldung bei der Krankenkasse
✔️ Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Sobald Du die Geburtsurkunde Deines Babys hast, kannst Du es beim Einwohnermeldeamt anmelden. Neben dieser brauchst Du noch den gültigen Reisepass oder Personalausweis beider Eltern (Kopie und Original) und ggf. die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. In der Regel übernimmt das Standesamt diese Anmeldung automatisch. Frage aber, um sicher zu gehen, lieber beim Standesamt nach.
✔️ Termine für die U-Untersuchungen beim Kinderarzt/ der Kinderärztin vereinbaren
Schon unmittelbar nach der Geburt findet die erste U-Untersuchung Deines Babys statt (U1). Dabei wird Dein Baby einmal durchgecheckt: Atmung und das Herz-Kreislaufsystem werden untersucht, es wird gewogen und gemessen und auch andere lebenswichtige Funktionen werden getestet.
Schon am 3. Lebenstag findet die nächste U-Untersuchung (U2) statt, bei der Dir auch das gelbe U-Untersuchungsheft gegeben wird. Wenn Du zu diesem Zeitpunkt noch mit Deinem Baby in der Klinik bist, findet die U2 auch dort statt. Wenn Ihr schon früher entlassen werdet oder Du im Geburtshaus oder zuhause entbunden hast, findet die U2 beim Kinderarzt statt – dafür kann z.B. Dein Partner zeitnah einen Termin vereinbaren. Die U2 muss zwischen dem 3. und 10. Lebenstag stattfinden.
Wenn Ihr die U2 im Krankenhaus gemacht habt, vereinbarst Du am besten gleich nach der Entlassung einen Termin beim Kinderarzt für die U3-Untersuchung. Die U3 findet zwischen der 4. und 5. Lebenswoche statt.
Die U-Untersuchungen finden in den Kindheitsjahren regelmäßig statt, wobei die Entwicklung und Gesundheit Deines Kindes untersucht wird. Außerdem steht Dir der Kinderarzt oder die Kinderärztin auch bei Fragen zur Verfügung.
Wichtig ist, dass Du die Termine für die ersten Untersuchungen frühzeitig vereinbarst, sodass Du keine der Untersuchungen verpasst. Zu den U-Untersuchungen nimmst Du in der Regel mit:
- gelbes Untersuchungsheft
- Mutterpass
- Impfpass
- Krankenkassenkarte (Deine und die des Babys, sofern es schon eine hat)
✔️ Krankenkasse über Geburt informieren
Auch bei Deiner Krankenversicherung musst Du Dein Kind schnellstmöglich nach der Geburt anmelden. Falls Ihr, also die Eltern, bei unterschiedlichen Krankenkassen seid, könnt Ihr Euch für die Krankenkasse eines Elternteils entscheiden. Wenn Ihr beide privat krankenversichert seid, müsst Ihr auch die private kostenpflichtige Krankenversicherung für Euer Baby abschließen.
Rufe die Krankenkasse am besten vor der Geburt schon mal an, dann können sie Dir das Formular im Voraus schicken. Für die Anmeldung brauchst Du folgende Unterlagen:
- Antrag auf Familienversicherung
- Geburtsurkunde Deines Babys
✔️ Elterngeld beantragen
Was ist Elterngeld? Das Familienportal des zuständigen Bundesministeriums erklärt es so:
“Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.”
Quelle: Familienportal
Elterngeld beantragst Du bei Deiner zuständigen Elterngeldstelle, sobald Du die Geburtsurkunde Deines Babys hast. Es wird rückwirkend für maximal 3 Monate gezahlt, deshalb solltest Du mit dem Antrag nicht zu lange warten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie findest Du die Elterngeldstelle, die für Deinen PLZ-Bereich zuständig ist. Den Antrag auf Elterngeld kannst Du schon vor der Geburt online ausfüllen. Die fehlenden Daten trägst Du dann nach der Geburt nach.
Um Elterngeld zu beantragen, brauchst Du folgende Unterlagen:
- Bescheinigung von der Krankenkasse
- ausgefüllter Antrag auf Elterngeld
- Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
- Geburtsurkunde des Kindes (es gibt eine extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
- Steuer-ID und Steuerbescheide (aus dem Kalenderjahr vor der Geburt) beider Eltern
- Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
✔️ Arbeitgeber informieren & Elternzeit beantragen
Elternzeit beantragst Du durch einen formlosen Antrag (schriftlich mit Unterschrift) bei Deinem Arbeitgeber. Pro Kind kannst Du bis zu 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag Deines Kindes Elternzeit beantragen.
Wenn Du ab der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, d.h. sofort im Anschluss an Deinen Mutterschutz, dann musst Du den Antrag auf Elternzeit in der ersten Lebenswoche des Kindes bei Deinem Arbeitgeber einreichen (d.h. spätestens 7 Wochen vor Ende der achtwöchigen Mutterschutzfrist).
Möchte der Vater bzw. der Elternteil, der das Baby nicht geboren hat, ab der Geburt in Elternzeit gehen, so muss dieser den Antrag auf Elternzeit schon spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.
Berechne mit unserem Mutterschutz- und Elternzeitrechner auf den Tag genau, wann die gesetzliche Schutzfrist bei Dir beginnt und wann sie endet.
✔️ Kindergeld beantragen
Auf den Kindergeldantrag kannst Du dich schon vor der Geburt vorbereiten und die fehlenden Infos nach der Geburt nachtragen. Kindergeld beantragst Du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Den Antrag findest Du hier.
Das Kindergeld kannst Du beantragen, sobald Du die Geburtsurkunde und die Steuer-ID Deines Kindes hast. Genau, richtig gelesen – Dein Kind bekommt schon wenige Wochen nach der Geburt und Anmeldung einen Brief mit seiner/ ihrer Steuer-ID. Für den Antrag benötigst Du außerdem:
- den ausgefüllten Antrag
- Geburtsurkunde Deines Kindes
- Steuer-ID Deines Kindes und beider Eltern
✔️ Gynäkologie-Termin zur Kontrolle ausmachen
Ca. 6-8 Wochen nach der Geburt findet bei Deinem Frauenarzt / Deiner Frauenärztin ein Kontrolltermin zur Nachsorge statt. Ein früherer Termin ist nur notwendig, wenn Du keine Nachsorgehebamme hast, die Dich im Wochenbett betreut. Beim ersten Arzttermin nach der Geburt wird die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von Geburtsverletzungen und die Milchbildung überprüft.
Vereinbare den Kontrolltermin frühzeitig und überlege, ob Dich jemand begleiten sollte, um in der Zwischenzeit Dein Baby zu betreuen. Normalerweise ist es aber auch kein Problem, wenn Du Dein Baby während der Untersuchung im Arm hältst oder es kurz in der Kinderwagenwanne ablegst – und das Praxispersonal freut sich bestimmt auch, es kennenzulernen.
✔️ Rückbildungskurs buchen / besuchen
Nicht nur Schwangerschaft und Geburt können eine große Herausforderung für Dich und Deinen Körper gewesen sein. Um Deinen Beckenboden nach der Geburt wieder zu trainieren zu unterstützen und Deine Bauch- und Rückenmuskulatur zu stärken, solltest Du einen Rückbildungskurs besuchen.
Frühestens 6-8 Wochen nach der Geburt kannst Du mit der Rückbildungsgymnastik anfangen. Je nach Art der Geburt musst Du aber vielleicht noch etwas warten, bis Deine Hebamme oder der Arzt Dir den Kurs empfiehlt. Nach einem Kaiserschnitt z.B. kannst Du nach 8-12 Wochen starten. Melde Dich frühzeitig an, denn die Kurse sind oft schnell ausgebucht.
✔️ Krippen- oder Kitaplatz / Tagesmutter suchen
Je nachdem, wo Ihr wohnt und wie lange die Elternzeit dauern soll, kann es sinnvoll sein, dass Ihr euch schon jetzt um einen Betreuungsplatz für Euer Baby kümmert. Auch wenn diese Zeit noch so weit weg erscheint, ist es wichtig, sich schon früh über das Platzvergabe-System, die richtigen Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung und bei den Trägern bzw. den Einrichtungen sowie die Fristen zu informieren.
Checkliste nach der Geburt: Zusätzliche Punkte für unverheiratete oder getrennt lebende Eltern und Alleinerziehende
✔️ Vaterschaftsanerkennung
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, muss es eine Vaterschaftsanerkennung geben, damit der Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Diese muss beim zuständigen Standesamt oder Jugendamt eingereicht werden. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen, in diesem Fall legt Ihr statt der Geburtsurkunde des Kindes den Mutterpass vor.
Für die Vaterschaftsanerkennung brauchst Du folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunden beider Eltern (Oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
- Personalausweise beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmung der Mutter (schriftlich – hierfür gibt es oft ein Formular)
- Ggf. Geld für Gebühren
- Minderjährige Elternteile müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden
Normalerweise müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorliegen. Falls das bei Euch nicht der Fall ist, informiert Euch bei Eurem zuständigen Standesamt/ Jugendamt über die geltenden Richtlinien für Übersetzungen.
✔️ Sorgerechtserklärung beantragen
Wenn Ihr nicht miteinander verheiratet seid, bekommt erst einmal die Mutter des Babys das elterliche Sorgerecht. Wenn Ihr beide für Euer Kind sorgen möchtet, müsst Ihr eine gemeinsame Sorgerechtserklärung (auch: Sorgeerklärung) beim Jugendamt oder einem Notar abgeben. Auch die Sorgerechtserklärung könnt Ihr schon vor der Geburt abgeben.
✔️ Unterhaltszahlungen klären
Wenn Du alleinerziehend bist oder getrennt lebst, macht es Sinn, so schnell wie möglich Themen wie Umgangsregeln und den Kindesunterhalt zu klären. Wenn Du Hilfe dabei brauchst, unterstützt Dich das Jugendamt in Deiner Stadt. Falls ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlen kann, kannst Du auch einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
✔️ Für Alleinerziehende: Steuerklasse II beantragen
Wenn Du alleinerziehend bist und Dein Kind mit dem Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Dir gemeldet ist, erhältst Du einen Entlastungsbetrag, der sich als Steuerfreibetrag steuermindernd auswirkt. Dafür kannst Du bei Deinem Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragen. Dann wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt.
Ab dem 2. Kind erhältst Du zusätzlich einen Erhöhungsbetrag. Die Erhöhungsbeträge ab dem 2. Kind kannst Du als Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen.
Wusstest Du, dass Du bereits während der Schwangerschaft jederzeit kostenlos in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und beraten lassen kannst? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hilft Dir bei der Suche nach einer Beratungsstelle.
Quellen:
- Familienportal (2023): „Was ist Elterngeld?“
- Meine Frauenarztpraxis (2023): „Geburt und Nachsorge“
- Serviceportal Berlin (2023): „Vaterschaftsanerkennung klären“.
- TK Die Techniker (2023): „Rückbildungsgymnastik“