Unsere Checkliste für die Schwangerschaft sollt Dir helfen, die wohl aufregendste Zeit in Deinem Leben etwas leichter zu meistern. Nicht nur die stetig wachsende Vorfreude und die Vielzahl an körperlichen Veränderungen sind Bestandteil dieser wundervollen Zeit, sondern auch die Vorsorgeuntersuchungen, die Organisation der finanziellen Unterstützung und die Anschaffung einer nützlichen Erstausstattung.
Viele werdende Mütter stehen diesen Aufgaben mit großer Verunsicherung gegenüber. Wann welcher Schritt getätigt werden sollte und was es dabei zu beachten gilt, erfahrt ihr im Folgenden
Checkliste Schwangerschaft: 3 Vorsorgeuntersuchungen
Die erste Vorsorgeuntersuchung findet in der Regel zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Die erste Ultraschalluntersuchung wird mittels einer Vaginalsonde durchgeführt.
Es wird untersucht ob:
- die Schwangerschaft in der Gebärmutterhöhle (intrauterin) zu sehen ist
- ein Embryo darstellbar ist und ob er sich seit dem letzten Eisprung zeitgemäß entwickelt
- eine positive Herzaktion (Herzschlag) des Embryos festgestellt werden kann
Bei Auffälligkeiten oder dem Vorliegen spezieller Risikofaktoren wird eine zusätzliche Feindiagnostik veranlasst.
Die zweite Vorsorgeuntersuchung sollte zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Über die Ultraschalluntersuchung wird untersucht:
- ob eine oder mehrere Föten vorhanden sind
- ob Arme, Beine, Kopf und Rumpf in normaler Form entwickelt sind und ob das Gewicht des Embryos zeitgerecht ist
- wie die Struktur und Lage des Mutterkuchens ist
- wie viel Fruchtwasser vorhanden ist
Die dritte Vorsorgeuntersuchung findet in der Regel zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche statt.
In der dritten Ultraschalluntersuchung werden dieselben Parameter wie bei der zweiten Ultraschulluntersuchungen festgehalten. Zusätzlich wird die Lage des Kindes in der Gebärmutterhöhle überprüft.
Neben den 3 großen Ultraschalluntersuchungen können noch weitere Kontrollen in der Schwangerenvorsorgen durchgeführt werden, zum Beispiel um das Wachstum zu kontrollieren. Alle Befunde der Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert.
Checkliste Schwangerschaft: finanzielle Unterstützung
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschutzgeld. Beantragt wird das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Im Falle der Arbeitslosigkeit ist das Mutterschaftsgeld so hoch wie das vorher erhaltene Arbeitslosengeld.
Elternzeit
Generell gilt, wer sich in einem Arbeitsverhältnis oder in der Ausbildung befindet, hat einen Anspruch auf Elternzeit. Als Voraussetzung für die in Inanspruchnahme von Elternzeit gilt, dass mit dem Kind im selben Haushalt gelebt wird, das Kind überwiegend von einem Selbst betreut und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet wird.
Elternzeit wird spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit bei dem Arbeitgeber schriftlich beantragt. Falls die Mutter ihre Elternzeit im Anschluss des Mutterschutzes plant, muss sie die Elternzeit spätestens, bis eine Woche nach der Geburt beantragen. Möchten die Väter ihre Elternzeit direkt nach der Geburt ihres Kindes nehmen, müssen sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei ihrem Arbeitgeber einreichen.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, wobei das dritte Jahr bis zum achten Lebensjahr des Kindes aufgespart werden kann. Voraussetzung dafür ist es, dass dies beim Elternzeit-Erstantrag angekündigt und durch den Arbeitgeber bewilligt wird.
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit können auf der Homepage des Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de nachgelesen werden.
Elterngeld
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden, wobei ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für 12 Monate Elterngeld erhalten kann. Um die vollen 14 Monate Elterngeld zu erhalten, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen.
Das Elterngeld wird kurz nach der Geburt beantragt und drei Monate rückwirkend gezahlt. Die Berechnung des Elterngeldes ist durch zahlreiche Sonderregelungen sehr komplex. Möglichkeiten für die Ermittlung der Elterngeldhöhe bietet u.a. www.elterngeldrechner.de . Eine Liste der örtlichen Elterngeldstellen ist unter www.familien-wegweiser.de zu finden.
Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Familien in Deutschland lebenden Familien, wobei die Höhe unabhängig vom Einkommen der Eltern und gestaffelt nach Anzahl der Kinder ist. Grundsätzlich gilt der Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Bei der zuständigen Familienkasse wird das Kindergeld beantragt. Bereits vor der Geburt kann der Antrag abgegeben werden, wirksam wird dieser aber erst, wenn die Geburtsurkunde nachgereicht wird.
Checkliste Schwangerschaft: Erstausstattung
Für den Einkauf der Erstausstattung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Meistens ist es während der Schwangerschaft nämlich nicht möglich, alle Anschaffungen auf einmal zu erledigen. Da man nie wissen kann, ob das Baby nicht doch eher auf die Welt kommt als geplant oder man in den letzten Schwangerschaftswochen zu wenig Kraft und Nerven hat, sollten die meisten Babyutensilien etwa vier bis fünf Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin besorgt und vorbereitet werden.
Folgende Bereiche der Erstausstattung sollten noch während der Schwangerschaft besorgt werden:
- Kleidung
- Wickeln
- Baden und Pflege
- Schlafen
- Unterwegs
- Stillen und Füttern
Eine ausführliche Liste zur Baby Erstausstattung zum Ausdrucken haben wir für Dich zusammengestellt.