Nicht nur dem so beliebten Sushi-Essen ist es zu verdanken, dass Fisch im Alltag wieder regelmäßig auf dem Speiseplan in deutschen Haushalten steht. Ihr habt sicherlich auch schon häufiger gehört, wie wichtig es ist, in der Schwangerschaft regelmäßig Fisch zu essen. Aber auch hier stellt sich wieder die Frage: Welchen Fisch darf ich essen?
Fisch, Fischereierzeugnisse und Meerestiere
Ihr solltet in der Schwangerschaft keinen rohen Fisch essen. Fisch und Meerestiere sollten immer gut durchgegart werden. Erhitzt Garnelen und Krebstiere immer direkt vor dem Verzehr, auch wenn sie schon vorgegart sind.
Was sollte ich beim Einkauf und der Lagerung beachten?
Wie bei den Fleisch- und Käseprodukten sollten Fischprodukte immer weit vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gekauft werden. Angebrochene Dosen solltet Ihr im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von zwei Tagen nach dem Öffnen verbraucht haben.
Welche Fischkonserven darf ich essen?
Fisch in Vollkonserven (Produkte, die ohne Kühlung lange haltbar sind) sind unproblematisch und dürft Ihr Euch schmecken lassen. Ein Sonderfall sind industriell hergestellte, pasteurisierte Fischmarinaden. Das sind Fischerzeugnisse, wie Bismarckheringe, Rollmöpse oder Heringsröllchen in stark saurem Aufguss. Sie gehören zu den Halbkonserven und sind nur mit Kühlung haltbar. Sie sind unbedenklich, wenn die Herstellerpackung original verschlossen ist und die Fischteile darin vollständig mit der Essigaufgussflüssigkeit bedeckt sind.
Das heißt, zum Schutz vor Listerien solltet Ihr meiden:
• rohen Fisch und rohe Meerestiere, wie bei Sushi, Fisch Carpaccio, Sashimi oder Austern
• geräucherte oder gebeizte Fischereierzeugnisse, wie Räucherlachs, geräuchertes Forellenfilet, geräucherte Makrele und Graved Lachs
• alle anderen Fischereierzeugnisse, die gekühlt werden müssen, wie Matjes, mit Ausnahme der oben genannten Fischmarinaden
Viele weitere Infos und Tipps zum Thema Fisch in der Schwangerschaft findest Du in diesem Beitrag.
Backwaren, Desserts und Eiscreme
Bevorzugt Kuchen, der vollständig durchgebacken wurden. Backwaren mit Sahne, Creme oder Pudding sowie mit unerhitzten Früchten solltet Ihr nur essen, wenn Ihr sie selbst zubereitet habt oder sicher seid, dass sie frisch hergestellt und ausreichend gekühlt wurden. Schlagsahne solltet Ihr vor dem Verzehr frisch aufschlagen.
Was sollte ich beim Einkauf und der Lagerung beachten?
Tiefkühlbackwaren könnt Ihr unbedenklich genießen, wenn diese im Kühlschrank aufgetaut werden. Lagert selbst hergestellte oder aufgetaute Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, wie Cremes oder Sahnefüllung im Kühlschrank bei 4-6°C und verbraucht die Produkte innerhalb von zwei Tagen.
Das heißt, zum Schutz vor Listerien solltet Ihr meiden:
• vorgefertigte Sandwiches und belegte Brötchen
• Kuchen und Teilchen mit nicht durchgebackener Füllung aus der Verkaufstheke
• Softeis und Süßspeisen mit rohen Eiern, wie zum Beispiel Tiramisu, Mousse au Chocolat oder Zabaione