Kindergeld-2016 Antrag

Kindergeld 2016 nur mit Steuer-ID? – Chronik einer Mama in Aufruhr


Vorgestern Abend erreichte mich kurz vor Mitternacht eine Whats App-Nachricht von meiner Freundin Anna. Es war ein weitergeleiteter Text zum Thema Kindergeld 2016. Zum 1. Januar müsse der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegen, hieß es darin. Läge die Steuernummer nicht vor, werde das Kindergeld gestrichen – unter Umständen sogar rückwirkend. Ich war einigermaßen schockiert. Wieso hörte ich davon jetzt zum ersten Mal? Ich beschloss am nächsten Tag bei meiner Familienkasse anzurufen. Am nächsten Morgen hatte ich eine weitere Nachricht auf dem Handy. Jetzt hatte die Information vom angeblich drohenden Kindergeld-Stopp auch meine Whats App-Gruppe „Erstklässler 2015“ erreicht. Am Nachmittag rief ich bei der für mich zuständigen Familienkasse Passau an. Natürlich war dort besetzt. Wahrscheinlich war ich die 5000. Mutter, die es heute dort versuchte und für eine totale Überlastung der Telefonleitungen sorgte.

Steuer-Identifikationsnummer? Wo gibts die denn?

Das Thema verfolgte mich konsequent weiter. Gestern Abend besuchte ich einen Elternsprech-Termin in der Schule. Ich war ausnahmsweise etwas zu früh dran und musste vor der Tür der Klassenlehrerin meines Sohnes warten – gemeinsam mit zwei anderen Müttern. Ruckzuck landeten wir beim Thema Kindergeld. „Die Nummern von meinen Söhnen hat die Familienkasse schon“, erklärte die eine der beiden Mütter. Sie lebt in Scheidung und musste kürzlich einen Änderungsantrag stellen, weil das Kindergeld bisher an ihren Mann gezahlt wurde. Die Nummern seien im Antrag abgefragt worden, sagte sie. „Also die Nummern von meinen Kindern haben die nicht“, erklärte die andere Mama. „Wo kriege ich die überhaupt her?“. Nachdem die beiden aufgerufen wurden und ich alleine vor der Klassenzimmer-Tür saß, googelte ich eine Runde mit meinem Smartphone. Ich fand einen Zeitungsartikel einer überregionalen Zeitung. „Keine Sorge!“, stand darin. „Die Kindergeldzahlung wird nicht einfach zum 1.1. eingestellt“. Das Nachreichen der Nummer sei kein Problem. Das klang beruhigend, fand ich. Die Nummer würde sich schon irgendwie herausfinden lassen. Ich schickte den Artikel sämtlichen mir bekannten Müttern in meinem Freundes- und Bekanntenkreis und leistete damit vermutlich ebenfalls einen Beitrag zur totalen Kindergeld-Verwirrung . Heute morgen schließlich, hatte ich eine Nachricht von einer Arbeitskollegin, ihres Zeichens Mutter eines 9-Jährigen Sohnes, auf dem Bildschirm. Es war eine Zeitungsmeldung, aus der hervorging, dass auch ein Nachreichen der Nummer nicht nötig sei, da den Familienkassen in 90 Prozent der Fälle die Steuer-Identifikationsnummer ohnehin schon vorliege.

Und hier die Fakten

Kurz überlegte ich, in mein Facebook-Profil zu schauen. Ich verwarf den Gedanken jedoch wieder. Da wird es momentan wahrscheinlich ähnlich hoch her gehen, wie auf meinem Smartphone. Stattdessen traf ich die Entscheidung, mich selbst und aus erster Hand zu informieren. Ich rief unter der Service-Rufnummer der Familienkasse an. Außerdem folgte ich der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter und besuchte die Homepage der Bundeszentrale für Steuern. Was dort jedoch absolut unzureichend beantwortet wird, ist die Frage „Stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr die Steuer-Identifikationsnummern am 1. Januar 2016 nicht vorliegen?“ Grundsätzlich werde die Familienkasse ein Nachreichen der Nummer nicht beanstanden, heißt es in der Antwort, jedoch seien ohne Vorliegen der Nummer die Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt. „Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern“, steht da. Geht es vielleicht noch komplizierter? Überhaupt erinnert mich die Antwort schwer an den nächtlich gesendeten Text meiner Freundin Anna. Tja, liebes Bundeszentralamt, ich würde sagen, Ihr seid nicht ganz unschuldig, an der aktuellen Verwirrung im Netz. Die Bundesagentur für Arbeit, der die Familienkasse untersteht, ist zum Glück deutlicher. Unter dem Hashtag #Kindergeld twittert sie: „Keine Streichung ab Januar wenn die Steuer-ID nicht vorliegt. Um auch wirklich auf der sicheren Seite zu sein, versuchte ich es nochmal telefonisch unter der zentralen Service-Rufnummer der Familienkasse. Dort wird ein Band abgespielt. Und zwar mit folgendem Inhalt: Meldungen wonach die Kindergeld-Zahlungen eingestellt werden, wenn der Familienkasse keine ID vorliegt, seien unzutreffend. Kindergeld werde weitergezahlt. Den Familienkassen liege bereits ein Großteil der Nummern vor. Dann kam der für mich alles entscheidende Satz: „Sollten Angaben noch nicht vorliegen, werden Sie im Laufe des Jahres 2016 kontaktiert.“ So, jetzt weiß ich Bescheid. Ich werde einfach gar nichts machen und den Kindergeld-Zahlungen des Jahres 2016 beruhigt entgegensehen.

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