Du stehst vor der Frage „Kaufe ich einen Kindersitz oder doch lieber eine Sitzerhöhung„? In diesem Beitrag wird die Frage von allen Seiten beleuchtet. Du erfährst, was der Gesetzgeber zum Thema Kindersitzpflicht sagt, was überhaupt der Unterschied zwischen Sitzerhöhung und Kindersitz ist (Nein, es ist nicht allein die Rückenlehne!), welche Pros und welche Contras für bzw. gegen beide Varianten sprechen und welcher Sicherheits-Check Dir dabei hilft, die „richtige“ Sitzerhöhung zu finden. Außerdem geht es um das richtige Anschnallen und um den sichersten Platz im Auto.
Was ist überhaupt eine Sitzerhöhung?
Eine Sitzerhöhung soll Dein Kind und den 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs in die korrekte Position zueinander bringen. Alle Sitzerhöhungen kennzeichnet also, dass sie – im Gegensatz zu Kindersitzen – kein eigenes Gurtsystem haben. Streng genommen sind deshalb nahezu alle Kindersitze für die Gewichtsklasse 15 – 36 kg / 100-150 cm Sitzerhöhungen. Allerdings solche von der besonders sicheren Sorte, denn sie sind sowohl mit einer Rückenlehne mit Kopfstütze als auch mit seitlichen Polsterungen sowie zwei „Gurtführungs-Hörnchen“ im Beckenbereich ausgestattet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter „Sitzerhöhung“ die Variante ohne Rückenlehne und Kopfstütze. Dank der Hörnchen in der Beckengegend wird sichergestellt, dass der Beckengurt richtig verläuft, ein gesonderter Seitenaufprallschutz für Schulter, Kopf und Oberkörper Deines Kindes ist aber nicht gegeben.
Sitzerhöhung – Die Vor- 👍 und Nachteile 👎
Pro | Contra |
---|---|
leicht und handlich | mangelnder Seitenaufprallschutz |
im Vergleich zu Kindersitzen relativ günstig | kein Schlafkomfort |
Umbau vom einen ins andere Fahrzeug problemlos möglich |
Wann macht eine Sitzerhöhung Sinn?
Wie Du an der kurzen und knappen Auflistung oben sehen kannst, gibt es einige Aspekte die für eine Sitzerhöhung sprechen. Sitzerhöhungen kosten in der Regel weniger als 50 Euro und sind damit deutlich günstiger als Kindersitze, deren Preis sich meist in der Spanne von 100 bis 200 Euro bewegt. Sie sind leicht, handlich und der Wechsel vom einen ins andere Auto ist mit ihnen überhaupt kein Problem.
Allerdings gibt es auch auch zwei Aspekte, die gegen eine Sitzerhöhung sprechen. Zum einen können müde Mitfahrer hier nicht einfach so ein Nickerchen machen – da ist der Kindersitz mit seiner Kopfstütze und seinen Seitenwangen deutlich besser geeignet. Zum anderen kommt der Seitenaufprallschutz zu kurz. Und dieser Aspekt ist der wichtigste von allen. Sicherheit geht beim Transport von Kindern immer vor – deshalb kann und darf eine Sitzerhöhung im Fahrzeug nur ein Notbehelf sein.
Keine Sitzerhöhung für Kinder unter 1,25 m
Wenn Du also ausnahmsweise auf kurzer Strecke Dein Kind gemeinsam mit einem Freund transportierst, spricht nichts dagegen, den Freund auf einer Sitzerhöhung zu platzieren – vorausgesetzt er ist kein Kleinkind mehr. Der Gesetzgeber hat das Sicherheitsdefizit, das durch die nicht vorhandene Rückenlehne entsteht, erkannt. Neue Sitzerhöhungen dürfen seit 2017 nur noch für Kinder über 1,25 Meter und einem Gewicht von mind. 22 kg zugelassen und genutzt werden.
Ein weiterer Grund, auf eine Sitzerhöhung auszuweichen, ist der, dass Dein Kind nicht mehr in den Kindersitz hineinpasst – weil ihm Kopfstütze und Seitenwangen zu eng geworden sind. Vielleicht kommt ein anderes Kindersitzmodell für Euch infrage?
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Checkliste Sitzerhöhung
Du willst eine Sitzerhöhung einsetzen? Damit Dein Kind darin so sicher wie möglich unterwegs ist, solltest Du die folgenden Checks durchführen:
✔ Führung für den Beckengurt vorhanden
Durch die Hörnchen wird der Sicherheitsgurt entlang geführt – sie sorgen dafür, dass der Gurt im Beckenbereich nicht verrutscht sondern genau dort sitzt, wo er hingehört.
✔ Isofix
Wenn Dein Auto Isofix-Ankerpunkte hat, solltest Du auch eine Sitzerhöhung mit Isofix wählen. Sie verankert die Erhöhung mit dem Fahrzeug – außerdem bleibt die Sitzerhöhung auch dann an Ort und Stelle, wenn Du mal scharf bremsen musst und Dein Kind nicht an Bord ist.
✔ gute Polsterung
Hier geht es um den Sitzkomfort Deines Kindes – auch dieser sollte nicht zu kurz kommen.
✔ Gurtführungsschlaufe
Idealerweise ist an der Sitzerhöhung auch eine Schlaufe befestigt, über die sich die Gurtführung an der Schulter Deines Kindes anpassen lässt – das sorgt für ein Sicherheits-Plus im Schulterbereich.
✔ vorn höher als hinten
Eine leichte Neigung nach hinten sorgt dafür, dass Dein Kind nah an der Rückbank-Lehne sitzt – und nicht versehentlich nach vorn rutscht.
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Richtig anschnallen in Kindersitz oder Sitzerhöhung
Dein Kind im Auto richtig anzuschnallen und es auch dafür zu sensibilisieren, dass der Gurt richtig sitzen muss, ist extrem wichtig. Viel häufiger als bekannt, sitzt bei Unfällen der Gurt zu locker oder an der falschen Stelle.
Für die Sitzerhöhung bedeutet das, dass der Sicherheitsgurt im Beckenbereich immer unterhalb der Führungshörnchen verlaufen muss. Wenn die Sitzerhöhung eine Schlaufe für den Schultergurt bietet, solltest Du sie so einstellen, dass der Fahrzeuggurt ca. zwei Finger breit über der Schulter Deines Nachwuchses verläuft.
Im Kindersitz (15 – 36 kg) ist ebenfalls die richtige Gurtführung durch die Führungshörnchen zu beachten. Außerdem gibt es eine Führung im Bereich der Kopfstütze – in der Regel ist sie rot markiert, Du kannst sie also nicht übersehen.
Beim Kindersitz ist es außerdem wichtig, auf den richtigen Einbau zu achten. Mehr zu diesem Thema findest Du hier:
Kindersitz richtig einbauen: ADAC-Tipp | Babyartikel.de Magazin
Der sicherste Platz für Kinder ist die Rücksitzbank. Und hier vor allem der Platz hinten rechts oder hinten in der Mitte – falls dieser mit einem Dreipunktgurt ausgestattet ist. Vorteil bei diesen Plätzen: Dein Kind kann dann immer auf der Gehweg-Seite aus- und einsteigen. Achte darauf, den Beifahrersitz möglichst weit nach vorn zu stellen. Im Falle eines Unfalls bewegt sich der Kopf des Kindes nämlich abrupt nach vorn.
Ende der Kindersitzpflicht – das sagt der Gesetzgeber
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Danach gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Das heißt: Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 m sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt. Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten.
Übrigens: Wenn Dein Kind weder 12 Jahre alt ist, noch eine Körpergröße von 1,50 m erreicht hat, aber schwerer ist als 36 kg (bis zu diesem Gewicht sind Sitzerhöhungen und Kindersitze zugelassen), empfiehlt das Bundesverkehrsministerium dennoch Sitzerhöhungen zu verwenden. Am besten geeignet seien dann breite und stabile Modelle, so der ADAC.
Kindersitz oder Sitzerhöhung – Fazit
Weil der Kindersitz nicht nur das Becken sondern zusätzlich auch den Schulter und den empfindlichen Kopfbereich schützt, hat er in punkto Sicherheit eindeutig die Nase vorn und bekommt deshalb eine klare Kaufempfehlung ✅.
Die Sitzerhöhung hat trotzdem ihre Daseinsberechtigung. Du brauchst sie als „Notlösung“ für spontane Einsätze wie das Mitnehmen von Freunden Deiner Kinder oder den gelegentlichen Kurzstrecken-Transport im Auto der Großeltern. Außerdem macht eine Sitzerhöhung Sinn, wenn es Deinem Kind zu eng im Kindersitz wird, es aber noch unter die gesetzliche Kindersitzpflicht fällt.