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Kinderzuschlag erklärt: Was ist das? Und wer bekommt ihn?


Als Elternteil wirst Du definitiv das Kindergeld kennen. Aber was ist mit dem Kinderzuschlag? Wir erklären Dir, was das ist, wer ihn bekommen kann, wo er beantragt wird und was Du sonst noch dazu wissen musst.

Kinderzuschlag: Was ist das?

Der Kinderzuschlag (Abkürzung „KiZ“, manchmal auch Kindergeldzuschlag genannt) ist eine Form der staatlichen Sozialleistung. Sie wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt und ist für Eltern mit geringem Einkommen gedacht. Um den Kinderzuschlag gezahlt zu bekommen, bedarf es jedoch bestimmter Voraussetzungen.

Die Voraussetzungen

In § 6 des Bundeskindergeldgesetzes kannst Du nachlesen, was es bedarf, um den Kinderzuschlag zu erhalten. Diese Punkte müssen auf jeden Fall erfüllt sein:

  • Deine Kinder/Dein Kind müssen/muss unverheiratet sein und dürfen/darf nicht älter als 25 Jahre sein.
  • Sie/es muss im gleichen Haushalt wie Du leben.
  • Deine Einnahmen erreichen die Mindesteinkommensgrenze: Elternpaare verdienen mindestens 900 Euro brutto, Alleinerziehende 600 Euro brutto.
  • Das zu berücksichtigende Einkommen darf nicht über der Höchsteinkommensgrenze liegen.
  • Kinderzuschlag und Einkommen müssen zusammengerechnet so hoch sein, dass Du keine weiteren Sozialleistungen beziehen kannst.

Tipp: Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen sogenannten „KiZ-Lotsen“. Damit kannst Du prüfen, ob Du für den Kinderzuschlag berechtigt bist.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Maximal 185 Euro pro Monat kannst Du pro Kind als Kinderzuschlag bekommen. Die Höhe des Zuschlags hängt von Deinem Vermögen sowie Deinem Einkommen ab. Der Kinderzuschlag wird normalerweise für sechs Monate bewilligt. Wichtig zu wissen: Nach Ablauf dieses Zeitraums kannst Du ihn erneut beantragen.

Noch eine wichtige Info für Dich: Der Kinderzuschlag wird bei Bewilligung ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, wird aber nicht rückwirkend gezahlt. Er kann nur so lange bezogen werden, wie Kindergeldanspruch besteht. Der Kinderzuschlag wird zeitgleich zum Kindergeld gezahlt.

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Wo kann ich das Geld beantragen?

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst Du nun online einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Diese Nachweise sind notwendig

  • Einkommensnachweise, wie Lohn- oder Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, BAföG-Bescheid
  • Nachweise zu Deinen Wohnkosten

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist allerdings immer noch notwendig, dass Dein Antrag von Hand unterschrieben im Original auf dem Postweg an die Familienkasse übermittelt wird. Für weitere erforderliche Nachweise kannst Du Dich bei der Familienkasse beraten lassen (persönlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800/4555530). Hast Du die Unterlagen vollständig verschickt, bekommst Du in der Regel innerhalb von sechs Wochen postalisch den Bescheid und erfährst dann auch, wie hoch der Zuschlag sein wird.

Was hat sich 2020 geändert?

Seit dem 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Durch sie wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Das hat sich nun geändert:

  • Bisher wurde das Einkommen der Eltern zu 50 Prozent angerechnet. Mittlerweile liegt der Satz nur noch bei 45 Prozent. Dadurch sollen auch die Eltern berücksichtigt werden, die nur etwas mehr verdienen.
  • Die obere Einkommensgrenze entfällt. Das bedeutet: Auch Familien bis in mittlere Einkommensbereiche hinein haben die Chance auf einen geminderten Kinderzuschlag.
  • Familien aus dem SGB II-Bereich (Arbeitslosengeld II oder Hartz 4) haben nun auch einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag.

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