Kita kein platz

Kein Kitaplatz: Welche Rechte habe ich?


Seit August 2013 steht Eltern für ihre Kinder ein Kitaplatz zu. Dies gilt für alle Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren sind. Hierbei handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Anspruch, der notfalls auch eingeklagt werden kann. Ausgeschlossen davon sind meist Kinder, die bereits eine private Betreuung haben, sei es durch eine Tagesmutter oder eine private Kindertageseinrichtung.

Eltern haben Recht auf frühkindliche Förderung!

Laut Sozialgesetzbuch (VIII. Buch) haben Eltern seit dem 1. August 2013 „einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege“. Das verpflichtet die Kommunen dazu, den Eltern einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. Sind keine Plätze in einer Kita frei, so kann dem Kind auch ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder in einer privaten Kindertageseinrichtung zugewiesen werden. Damit wäre der Betreuungsanspruch erfüllt. Und trotzdem passiert es vielen Eltern gerade in städtischen Ballungsgebieten immer noch häufig, dass ihr Kind trotz Rechtsanspruch keinen Platz bekommt.

Wie teuer ist eine Klage?

In diesem Fall haben Eltern das Recht, einen Platz einzuklagen. Allerdings nur dann, wenn keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ist das Kind zum Beispiel bei einer Tagesmutter gut untergebracht, wird es schwer, trotzdem auf einen Kitaplatz zu bestehen. Entscheidest Du Dich für eine Klage, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten dann auf Dich zukommen. Zunächst gilt: Für eine Klageerhebung vor dem Bundesverwaltungsgericht benötigst Du keinen Anwalt. Die Kommunen tragen ihre Anwaltskosten selbst. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, dann erkundige Dich bitte nach einer Kostenübernahme. Falls Du nicht versichert bist, kommen in etwa folgende Ausgaben auf Dich zu: Bei einem Eilverfahren zur Zuweisung eines Kindergartenplatzes mit einem Anwalt lässt sich der Streitwert auf etwa 2.500 Euro beziffern. Da Du davon einen bestimmten Prozentsatz der Kosten tragen musst, wären das knapp 650 Euro an Ausgaben. Bei einem doppelt so hohen Streitwert, je nach Betreuungsart, wären natürlich auch die Ausgaben für Dich doppelt so hoch.

Wie stehen die Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren?

Ein Verfahren — sofern Du es gewinnst — lohnt sich nicht nur allein aufgrund der Tatsache, dass Dein Kind dadurch einen dringend benötigten Kitaplatz erhält. Auch steht Dir Schadensersatz zu. Und zwar immer dann, wenn du wegen der Betreuung Deines Kindes nicht Deinem Beruf nachgehen kannst und deshalb finanzielle Einbußen zu verkraften hast. Es gibt diesbezüglich bereits mehrere erfolgreich gewonnene Verfahren (vgl. III ZR 278/15 und III ZR 303/15). Alle Verfahren stammen aus dem Jahr 2016, haben aber nach wie vor ihre Wirkung auf verzweifelte Eltern nicht verloren. Denn gerade berufstätigen Eltern fällt es oft schwer, nach Ablauf der Elternzeit wieder beruflich Fuß zu fassen, wenn das Kind nicht betreut ist. Dabei haben nicht nur berufstätige Eltern einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Auch arbeitslose Eltern oder Elternteile haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Damit diese Kinder nicht sozial benachteiligt sind, gilt auch hier, eine Klage zu überlegen, sofern die Kommunen keinen Platz zur Verfügung stellen. Hierfür kann Rechtsbeihilfe beantragt werden.

Der zugewiesene Kitaplatz entspricht nicht meinen Vorstellungen – und jetzt?

Vor der Klage gilt es allerdings, auf eine schriftliche Ablehnung zu warten. Jede Kommune regelt die Verteilung der Kitaplätze anders. Nicht nur das Geburtsdatum des Kindes ist hier entscheidend, sondern auch die Art der Betreuung und die Örtlichkeit als solches. Es gibt in jeder Kita eine bestimmte Zahl an Betreuungsplätzen, für eine Ganztags- oder Halbtagsbetreuung durchlaufend oder als Block gestaltet. Sind diese Plätze voll, muss auf andere Einrichtungen verteilt werden. Diese dürfen allerdings nicht weiter als 5 Kilometer vom Wohnort entfernt liegen. Dies entspricht einem zumutbaren Weg von 30 Minuten. Plätze, die weiter entfernt liegen, gelten als nicht zumutbar für Eltern und müssen dementsprechend nicht angenommen werden. Anders verhält es sich mit der Wahl des Kindergartens. Gefällt Dir die vorgeschlagene Einrichtung aus welchen Gründen auch immer nicht, so hast du trotzdem kein Anrecht auf einen Platz in der Wunscheinrichtung, wenn in ebensolcher nichts frei ist. Dann musst Du nehmen, was man Dir anbietet oder selbst auf die Suche nach einer Einrichtung gehen. Während das in ländlichen Gebieten mitunter noch zum Erfolg führt — wenngleich es bei den meisten Einrichtungen Wartelisten gibt —  ist das in Großstädten wie München, Köln oder Düsseldorf fast unmöglich geworden. Oft müssen Kinder hier schon vor der Geburt in einer Kita angemeldet sein, manchmal reicht selbst das nicht mehr aus, um wirklich einen freien Platz zu ergattern. Längst werden Stimmen nach neuen Einrichtungen laut, doch wer soll das bezahlen? Ein unhaltbarer Zustand!

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