Jedes 6. Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Der Weg zum Wunschkind ist oft steinig und lang. Und wären all die Sorgen, die Ängste und die Hoffnungslosigkeit nicht schlimm genug, ist eine Kinderwunschbehandlung oftmals noch mit hohen Kosten verbunden. Ich erkläre Dir heute, mit welchen Kosten Du bei einer künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI oder IUI) rechnen musst und ob und welche Teile davon die Krankenversicherung und / oder gegebenenfalls auch der Staat übernimmt.
Kurz erklärt: IVF, ICSI und IUI
Zunächst möchte ich Dir in paar Abkürzungen für Methoden der künstlichen Befruchtung näher erklären:
- IVF (In-vitro-Fertilisation): Befruchtung der Eizelle durch Spermien des Mannes im Reagenzglas, also außerhalb des Körpers. Ist die Befruchtung erfolgreich und es entsteht ein Embryo, wird dieser in die Gebärmutter übertragen.
- ICSI (Intrazytoplasmatische Spermien-Injektion): Genereller Ablauf wie bei der IVF. Im Unterschied dazu, wird die Eizelle im Labor aktiv befruchtet anstatt die Fortpflanzungszellen einfach nur in einem Reagenzglas zusammenzubringen. Dafür wird eine einzelne Spermienzelle mit einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle eingespritzt. Diese Methode eignet sich, wenn die Qualität der Spermien so schlecht ist, dass eine Befruchtung der Eizelle ohne Hilfe nicht möglich wäre.
- IUI (Intrauterine Insemination): Künstliche Übertragung der Spermien direkt in die Gebärmutter der Frau. Dem kann eine zusätzliche Hormonbehandlung der Frau vorausgehen.
Was kostet eine künstliche Befruchtung?
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind – je nach Ursache der Unfruchtbarkeit und nach Art der Behandlung – unterschiedlich.
Im Schnitt müsst Ihr von Kosten in Höhe von ca. 2.500 bis 4.000 € bei einer IVF bzw. 3.000 bis 5.000 € bei einer ICSI ausgehen. In diesen Summen sind jeweils bereits die Ausgaben für die Medikamente zur Stimulation der Eierstöcke, die Eizellpunktion, die Spermienaufbereitung, der Transfer und etwaige Ultraschalluntersuchungen eingeschlossen. Die vorangegangene Diagnostik (Blutuntersuchungen, diagnostische Operationen wie zum Beispiel eine Gebärmutterspiegelung etc.) wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Als betroffenes Paar müsst Ihr die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht alleine tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich zu mindestens 50% an den Kosten, die für eine IUI, ICSI oder IVF anfallen.
Dabei werden acht unstimulierte IUI-Zyklen (ohne Hormonbehandlung), drei stimulierte IUIs (mit Hormonbehandlung), drei IVF-Behandlungen oder drei ICSIs bezuschusst.
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt:
- Ihr seid verheiratet und es werden jeweils die eigenen Ei- bzw- Samenzellen verwendet. Eine Behandlung mit Spendersamen wird nicht übernommen.
- Ihr seid mindestens 25 Jahre und höchstens 40 Jahre (die Frau) bzw. 50 Jahre (der Mann) alt.
- Die künstliche Befruchtung ist notwendig bzw. eine Schwangerschaft kann nicht mit einfacheren Behandlungsmethoden wie z. B. einer Hormonbehandlung erreicht werden.
- Ihr habt beide einen HIV-Test durchführen lassen.
- Ihr wurdet über die medizinischen Aspekte und Risiken einer Kinderwunschbehandlung aufgeklärt.
Die aufgelisteten Punkte stellen dabei die generellen Voraussetzungen dar. Viele Krankenkassen bieten auch darüber hinaus eine Kostenübernahme an oder übernehmen die Behandlung oft sogar voll. Achtung: Oft lohnt sich der Wechsel in eine andere Krankenkasse, um die hohen Behandlungskosten zu reduzieren.
Welche Kosten übernehmen die privaten Versicherungen?
Bei den privaten Krankenversicherungen gilt in der Regel das Verursacherprinzip: Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten bezahlt, wenn die Unfruchtbarkeit durch den eigenen Versicherten begründet ist. Im Versicherungsvertrag ist daneben gegebenenfalls außerdem geregelt, ob und welche Altersgrenzen eingehalten werden müssen und wie viele Versuche bezuschusst werden. Da die Regelungen je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sind, solltest Du unbedingt den eigenen Vertrag zu Rate ziehen und Dich einlesen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht?
Die Krankenversicherung bezuschusst künstliche Befruchtungen in der Regel nicht, wenn Ihr nicht verheiratet seid oder die künstliche Befruchtung nach einer (vorher gewünschten und nicht medizinisch begründeten) Sterilisation erfolgt.
Zudem übernimmt die Kasse keine Kosten für das Einfrieren überzähliger befruchteter Eizellen (Kryokonservierung).
Zusätzliche Kostenübernahme durch Bund und Länder
Einzelne Bundesländer übernehmen die Kosten, die Ihr als Paar selbst bezahlen müsst, anteilig. Dazu gehören Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In diesen Ländern übernehmen jeweils Bund und Land gemeinsam Teile eures Eigenanteils.
Auch hier sind die Art und der Umfang der Kostenübernahme jeweils unterschiedlich. Einzelne Bundesländer bezuschussen zum Beispiel auch die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren.
Wenn das betroffene Paar aus einem dieser Bundesländer stammt, kann die Kostenübernahme des Eigenanteils bzw. beantragt werden. Die Höhe der Zuwendung und die Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung durch Bund und Länder kannst Du hier nachlesen:
Bitte beachte, dass sich die Regelungen zur Kostenübernahme bei einer künstlichen Befruchtung regelmäßig ändern. Zum einen passen die Krankenkassen ihre Leistungskataloge an, zum anderen verändern und aktualisieren auch die Bundesländer gegebenenfalls ihre Richtlinien.
Übrigens: Bis zur Gesundheitsreform im Jahr 2004 übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen vier künstliche Befruchtungen pro Paar voll. Und obwohl wir über eine zu niedrige Geburtenrate klagen und sich der Staat mehr Kinder wünscht, wird weiter an der 50/50-Regelung festgehalten.
Es ist zwar erfreulich, dass einzelne Versicherungen die künstliche Befruchtung mittlerweile komplett übernehmen, in meinen Augen sollte dies jedoch generell der Fall sein. Damit es Paaren, die sich von Herzen ein Kind wünschen und ohnehin schon so einen schweren Weg gehen müssen, nicht noch schwerer gemacht wird, ihr Wunschkind zu bekommen.
Hier fehlen leider Definitionen. Es wäre sinnvoll Abkürzungen wie IUI, IVF oder ICSI wenigstens in einem Satz zu erklären. Zumindest ein Hyperlink zu einem erklärenden Beitrag wäre sinnvoll. Für mich ist das ganze Thema neu und dies ist mein erster Artikel, den ich dazu gelesen habe ;)
Hallo Hey*,
vielen Dank für Deinen Hinweis, da stimme ich Dir völlig zu und habe eben eine kurze Erklärung zu allen 3 Methoden ergänzt.
Wenn Du mehr zum Ablauf einer künstlichen Befruchtung erfahren möchtest, lies gerne hier weiter: https://www.babyartikel.de/magazin/kuenstliche-befruchtung
Alles Gute und viele Grüße
Jennifer vom Babyartikel.de Magazin
Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich (Homopaar zwischen 30-36 Jahre) würden gerne eine künstliche Befruchtung vornehmen. Wird dieses von der Krankenkasse oder vom Staat bezuschusst oder gilt dieses nur für Heteropaare? Bei der Krankenkasse werde ich mich mal um hören und wo kann man sich beim Staat melden?
Liebe Grüße
Desi
Hallo Desi,
da Ihr bei der künstlichen Befruchtung auf eine Samenspende angewiesen seid, sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse wahrscheinlich nicht erfüllt. Am besten fragt Ihr aber direkt bei eurer Krankenkasse nach, ob es vielleicht doch einen Weg gibt.
Wenn Ihr in einem der Bundesländer wohnt, die wir oben aufgelistet haben, könnt Ihr euch dort zusätzlich über eine mögliche Unterstützung durch Bund und Länder informieren.
Noch ein Hinweis: Im Jahr 2018 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. So habt Ihr zumindest im Nachhinein die Chance, einen Teil des Betrags vom Finanzamt wiederzubekommen.
Wir wünschen Euch viel Glück beim Erfüllen Eures Kinderwunsches!
Viele Grüße
Regina vom Babyartikel.de-Team
Hallo,
Ich habe eine Frage…
In 2 Wochen werde ich 40.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
Die KK sagt sie zahlen nur das, was bis 1 Tag vor meinem Geburtstag abgerechnet wird. Egal ob die Therapie abgeschlossen ist oder mittendrin.
Die Kiwupraxis sagt sie müssen den Therapie Zyklus wenn vor meinem Geburtstag begonnen bis zu ende bezuschussen.
Was stimmt denn nun. ?
Was würde wenn es so ist wie die Kasse sagt an Eigenleistung übrig bleiben? Mein Zyklus hat noch nicht begonnen…er verschiebt sich ?
Vg
Hallo Bero,
am besten sollte Deine KiWu-Praxis sich zeitnah mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um definitiv zu klären, wie lange die Bezuschussung genehmigt wird. Mehr können wir dazu leider auch nicht sagen.
Wir drücken ganz fest die Daumen, dass es mit dem Wunschkind klappt!
Liebe Grüße, Dein Babyartikel.de Team