Termine Schwangerschaft

Termine in der Schwangerschaft: Ein Überblick


Du hast gerade erfahren, dass Du schwanger bist? Herzlichen Glückwunsch! Nach der ersten Freude und Euphorie stehen bereits die ersten Termine an. Aber welche Termine solltest Du in der Schwangerschaft eigentlich dringend erledigen? Und wann ist der richtige Zeitpunkt wofür? Hier ein kleiner Überblick für Dich.

Termine im ersten Trimester

Der erste Termin der Schwangerschaft, der wichtig für Dich ist: Der erste Ultraschall beim Frauenarzt. Ein spannender, aber auch sehr entscheidender Termin, um zu sehen, ob es Deinem Kind gut geht und um die weiteren Vorsorgetermine auszumachen. Am besten vereinbarst Du den Termin zeitnah, nachdem Du Deinen positiven Schwangerschaftstest in Händen hältst. Neben dem Ultraschall wirst Du ab jetzt auch regelmäßig gewogen, Dein Blutdruck wird überwacht, Blut abgenommen, und, und, und. Nun bist Du auch stolze Besitzerin eines Mutterpasses und weißt, wann die nächsten Arztbesuche anstehen. Du solltest aber auch selbst aktiv werden und mit Deinem Frauenarzt über zusätzliche Maßnahmen sprechen. Seit 2012 wird beispielsweise der Schwangerschaftsdiabetes-Test von den Krankenkassen bezahlt. Den solltest Du wahrnehmen, denn die Erkrankung verläuft oft schleichend und so kannst Du sie ausschließen oder bei einer Feststellung dagegen angehen.

Wenn Du Haustiere hast, ist zudem ein Toxoplasmosetest zu empfehlen. Darüber hinaus solltest Du in der Schwangerschaft Deinen Impfstatus überprüfen, ebenso wie Dein Partner. Falls Du eine Nackenfaltenmessung durchführen lassen möchtest, solltest Du einen Termin für die 10. – 14. Woche vereinbaren.

Termine im zweiten Trimester

In vielen Großstädten ist es so, dass Du dich bereits in der Schwangerschaft um einen Kindergarten- oder KiTa-Platz kümmern musst. Die Plätze sind rar und vor allem in guten Gegenden umkämpft. Stelle Dich also schon zeitig dort vor, um sicherzustellen, dass Du am Ende nicht doch länger warten musst. Auch die Anmeldung für Geburtsvorbereitungskurse solltest Du jetzt schon im Auge behalten und Dich darum kümmern. Die reinen Frauenkurse solltest Du ab der 28. Schwangerschaftswoche besuchen, Wochenendkurse mit dem Partner ab der 32. bis 36. Woche. Wichtig: Die Anmeldung sollte jedoch schon spätestens in der 20. Woche erfolgen! Um diesen Zeitraum herum (vor allem in Großstädten gerne auch schon früher) ist es ebenfalls ratsam, dass Du Kontakt zu einer Hebamme suchst. Diese kann Dich durch die Schwangerschaft begleiten und die Hausbesuche nach der Geburt übernehmen.

Wichtig ist auch, dass Du im zweiten Trimester Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft informierst und mit ihm besprichst, wann der Mutterschutz ansteht und wie lange Du in Elternzeit gehen möchtest. Spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin solltest Du auch den Antrag für Mutterschaftsgeld eingereicht haben. Hierfür benötigst Du eine Bescheinigung vom Frauenarzt über den Geburtstermin plus ein Formular von der Krankenversicherung oder einen formlosen Brief.

 

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Infos für Unverheiratete und Alleinerziehende

Sind Dein Partner und Du nicht verheiratet, ist es notwendig, dass er die Vaterschaft beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar anerkennen lässt. Hierfür ist Deine persönliche Zustimmung erforderlich, ebenso wie Eure Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden, Personalausweise und Deine schriftliche Zustimmung (wenn Du nicht anwesend sein solltest). Zudem benötigen die Ämter nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes.

Alleinerziehende Mütter und Eltern in sozialen Schwierigkeiten können sich während der Schwangerschaft auch schon um Unterstützung bemühen. Es gibt verschiedene Angebote an Stiftungen, die Familien oder Frauen in finanzieller Not hilfreich zur Seite stehen. Alleinerziehende oder Arbeitssuchende können sich natürlich auch immer an das Jobcenter wenden. Dort gibt es ebenfalls wichtige Informationen zur Unterstützung. Weitere individuelle Unterstützung gibt es darüber hinaus bei verschiedenen Vereinen. Dort arbeiten Ehrenamtliche, die praktische Hilfen anbieten. Betroffene können sich Adressen und Ansprechpartner zum Beispiel beim Bürgerdienst ihres Wohnortes geben lassen.

Termine im dritten Trimester

Jetzt, wo die Geburt nicht mehr weit entfernt ist, ist es sinnvoll, Kurse wie einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge zu besuchen. Das gibt Sicherheit für die Zeit nach der Geburt, in der Du für so etwas meist keinen Kopf mehr hast. Wenn Du Dein Baby stillen möchtest, gibt es auch hier Info-Abende, die Dich darüber informieren. Die Vorstellung im Krankenhaus Deiner Wahl sollte spätestens in der 32. Schwangerschaftswoche erfolgen. Meist geht die Anmeldung mit einem Info-Abend und einer Kreißsaal-Besichtigung einher.

Die letzten ruhigen Minuten vor der Geburt kannst Du zudem sinnvoll nutzen, in dem Du in Ruhe Deine Kliniktasche packst. Hier kannst Du auch schon wichtige Unterlagen hineinlegen, die direkt nach der Geburt wichtig sein werden. So etwa der Antrag für das Elterngeld sowie für das Kindergeld. Die kannst Du dann nach der Geburt meist im Krankenhaus selbst abgeben und dort wird sich um alles Weitere gekümmert. Solltest Du Stammzellen aus der Nabelschnur und dem Mutterkuchen spenden wollen, kannst Du auch hier vorher ein Formular im Krankenhaus Deiner Wahl abholen und es vor der Geburt ausfüllen. So wissen die Zuständigen, dass Du einverstanden bist und können nach der Geburt die Zellen sicherstellen.

Die Unterlagen im Überblick

Folgende Unterlagen solltest Du für die Tage im Krankenhaus nach der Geburt dabei haben:

Elterngeld

  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
  • Wenn vorhanden: Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  • Wenn vorhanden: Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • Angabe über die geplante Arbeitszeit während des Bezuges des Elterngeldes
  • nach der Geburt natürlich die Geburtsurkunde des Kindes

Die Unterlagen werden nach der Geburt dann meist vom Krankenhaus an die zuständige Elterngeldstelle gesendet. Sollte dem nicht so sein, kannst Du Deinen Partner oder jemand Anderen beauftragen, sie zu versenden.

Kindergeld

  • Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse)
  • Geburtsurkunde des Kindes

Diese Unterlagen gehen zur Familienkasse.

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