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Unverheiratet mit Kind: 9 Dinge, die Paare wissen sollten


Es ist nichts Ungewöhnliches mehr, wenn ein Paar keinen Trauschein hat und gemeinsam ein Kind erwartet. Doch was muss man vor der Geburt beachten und was danach? Was ist mit Kind anders, wenn man kein Ehepaar ist? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Kind unterwegs? Jetzt schon die Vaterschaft anerkennen.

Ein ganz großer Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren, die bald ein Baby bekommen: Bei ersteren gilt der Mann automatisch als Vater des Kindes. Bei Nichtverheirateten muss der Mann die Vaterschaft erst anerkennen. Das könnt Ihr bereits während der Schwangerschaft erledigen.

Dafür stellt Ihr beim Standesamt oder beim Amtsgericht einen Antrag. Beide Elternteile müssen anwesend sein und ihre Geburtsurkunden, ihren Personalausweis sowie den Mutterpass vorlegen. Zur Beurkundung sind die Unterschriften von Mutter und Vater notwendig. Die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich und besonders für Unterhaltsansprüche, Erbrecht sowie für andere Rechtsbeziehungen zwischen Vater und Kind wichtig.

2. Das Sorgerecht hat erst einmal nur die Mutter.

Ähnlich wie mit der Vaterschaft verhält es sich mit dem Sorgerecht: Ohne Trauschein ist der werdende Vater nach der Geburt nicht automatisch sorgeberechtigt. Das geteilte Sorgerecht kann bereits vor der Entbindung beantragt und beim Jugendamt eintragen werden. Voraussetzung: Zuvor muss die Anerkennung der Vaterschaft beantragt worden sein.

Ist die werdende Mutter nicht mit einem geteilten Sorgerecht einverstanden, kann der Kindsvater beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Gibt es keine drastischen Einwände, etwa eine Gefährung des Kindeswohls, bekommt er auf gerichtliche Anordnung das geteilte Sorgerecht – auch nach der Trennung und wenn die Mutter die Zustimmung aus persönlichen Gründen verweigert. Dies geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 zurück.

3. Ihr könnt entscheiden, welchen Nachnamen das Kind trägt.

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Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, trägt das Kind in der Regel ihren Familiennamen. Soll das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen, kann das unverheiratete Paar ihn beim Standesamt eintragen lassen. Dafür braucht es die Unterschrift von Mutter und Vater.

Jedes weitere gemeinsame Kind bekommt dann automatisch den gleichen Nachnamen wie das erste Kind. Ein Doppelname, der sich aus beiden Familiennamen zusammensetzt, ist nicht möglich.

4. Elterngeld gibt es natürlich auch für unverheiratete Paare

Der Elternteil, der zuhause beim Kind bleibt, hat Anspruch auf Elterngeld – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Dazu gehört unter anderem, dass er das Kind selbst betreut und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese Regelung gilt für verheiratete wie für unverheiratete Paare. Eltern können ab der Geburt ihres Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten.

Wichtig: Beide Elternteile können den Zeitraum untereinander aufteilen, auch wenn sie unverheiratet sind. Aber: Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die zwei weiteren Monate Elterngeld gibt es nur dann, wenn der andere Elternteil in Elternzeit geht und kein Einkommen hat.

Für den Vater des Kindes gilt: Damit er Elterngeld bekommt, muss er die Vaterschaft anerkennen. Außerdem muss er mit dem Kind in einem Haushalt leben.

5. Der unverheiratete Status wirkt sich nicht auf die Elternzeit aus

Bis das Kind drei Jahre alt ist, hat jeder Elternteil Anspruch auf 36 Monate Auszeit vom Beruf, ob verheiratet oder unverheiratet. Die Elternzeit kann in der Regel in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, nach Absprache mit dem Arbeitgeber in maximal vier.

Bis zu 24 Monate können davon in den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes verlegt werden. Und: In Elternzeit kannst Du auch für einzelne Monate oder Wochen gehen.

Weitere Informationen zum Thema Elternzeit haben wir hier für Dich zusammengefasst.

6. Es gibt keine Steuervorteile für Paare ohne Trauschein

Während Du als unverheirateter Elternteil viele Dinge mit Anträgen kompensieren kannst, gilt dies bei der Besteuerung nicht. Lebt Ihr ohne Ehegelübde mit Eurem Kind zusammen, ist kein Ehegatten-Splitting möglich. Größere Steuerersparnisse, die verheiratete Paare mit Kind bekommen, sind für Euch leider nicht zu erwarten.

7. So sieht die Krankenversicherung bei nichtverheirateten Eltern aus

Die gesetzliche Krankenversicherung bei unverheirateten Paaren:

Sind beide in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind bei der Mutter oder beim Vater beitragsfrei mitversichert werden.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung habt Ihr sogar einen Vorteil: Ist ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind dort beitragsfrei mitversichert werden – selbst wenn der besserverdienende Elternteil in einer privaten Krankenversicherung ist. Dies ist bei verheirateten Paaren nicht so leicht möglich.

Die private Krankenversicherung bei Paaren ohne Trauschein:

Anders sieht die Sache aus, wenn beide Elternteile privat versichert sind: Dann muss auch für das Kind eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

8. Lasst Euch beim Thema Unterhalt beraten

Das Unterhaltsrecht ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb sollten sich Paare bei einer Trennung von einem Anwalt oder von einer Einrichtung wie profamilia beraten lassen. Auch Partnerschaftsverträge können dabei helfen, dass es nach einer Trennung zu keinen harten Auseinandersetzungen kommt.

Finanzielle Unterstützung steht nicht nur dem Kind zu. Nach einer Trennung hat auch die Kindsmutter einen Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt vier Monate nach der Geburt des Kindes und endet in der Regel mit dessen drittem Geburtstag. Danach können die Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden, etwa wenn der betreuende Elternteil keine konkreten Betreuungsmöglichkeiten hat. Natürlich hat auch der Vater Anspruch auf Unterhalt, wenn das Kind nach einer Trennung bei ihm aufwächst.

9. Das Erbrecht muss bei unverheirateten Paaren mit Kind

Nichteheliche und eheliche Kinder haben seit einiger Zeit die gleichen Voraussetzungen, wenn es um das Erbrecht geht. Heute sind Kinder von unverheirateten Eltern voll erbberechtigt, währen sie früher nur einen sogenannten Erb-Ersatzanspruch hatten. Unverheiratete Paare sollten sich dagegen beraten lassen, wenn es um das gegenseitige Vererben geht. Dies ist nicht gesetzlich geregelt.

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8 Kommentare zu “Unverheiratet mit Kind: 9 Dinge, die Paare wissen sollten

  1. Hallo ich bin Emie und habe zwei Kinder,mein erste Kind vergangen Beziehung und habe ich freund mit ein gemeinsam Tochter und jetzt wir sind getrennt,unsere gemeinsam Kind bei ihm angemeldet mit Wohnung,und jetzt er moechte das Kindergeld bei ihm damit kann er Stuer 2 wechseln,was sind die Nachteile bei mir als Mutter wenn das ist,,,aber er überweiss zu mir das Geld,nur das er werde Stuer 2 beantragen,,kann jemand mich helfen welche konflict in zukünft bei mir ,danke

  2. Hallo, ich lebe seit 2jahren getrennt von meinem Mann, unsere Scheidung wird dieses Jahr nach Anwalts Aussage noch sein.
    Meine frage mal an euch, kein noch Ehemann hat keinen Sorgerecht, 300m abstand und keinen Anruf mit denn Kindern. ( Unbefristet)
    Denkt ihr ich kann ohne probleme auch den Nachnamen meiner Kinder ändern?
    Oder müssen die noch den Nachnamen von Papa behalten?

    Echt kompliziert!

  3. Nach heutiger Rücksprache mit dem Jugendamt müssen wir nicht erst zum Standesamt um die Vaterschaft anerkennen zu lassen,
    sondern können dies direkt beim Jugendamt machen.
    (Anerkennung + Sorgerecht) = kostenlos

    Es werden auch nur beide Ausweise zum Vorlegen benötigt,
    diese sollen wir vorab einscannen und per Mail schicken.
    (keine Geburtsurkunden und kein Mutterpass).

    Bei der Geburt hat das Kind erstmal den Nachnamen der Mutter.
    Anschließend kann man dies beim Standesamt auf den Nachnamen vom Vater ändern lassen.
    = hier fallen kosten an

    1. Hallo Jennifer.

      Was ist, wenn der Nachname des noch nicht geborenes Kindes Zwischen unverheirateten Vater und Mutter ein Streitthema wird? Ich würde unbedingt als Vater so haben wollen, dass mein Kind den Nachnamen seines Vaters trägt. Kann man dies nicht schon vorab irgendwie klären?

      1. İch bin ein ukrainische frau und lebe ich ca.2 jahre in Deutschland ich habe mich 03.03.2023 scheidung lassen von meinem ukranische Mann.und danach habe ich hier neue Partner.wir bekommen 01.07.2023 ein bayb Warum sollte ich nach meiner Scheidung nach 10 Monate warten, bevor wir mein Kind nach seinem Vater benennen können?

      2. Hallo Anonym,
        Das kann man vorab auch schon beim Jugendamt klären bei der Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht.
        Ansonsten spätestens dann beim Standesamt, wenn man die Geburtsurkunde des Kindes abholt. Bis dahin sollte man sich einig sein. Falls man sich nicht einig werden sollte gibt das Standesamt den „Fall“ weiter an das Familiengericht (?), die dann für beide Eltern entscheiden werden.

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