vaterschaftsanerkennung rechtliche folgen fuer die mutter

Vaterschaftsanerkennung: rechtliche Folgen für die Mutter


Du bist schwanger, aber mit dem werdenden Vater Deines Ungeborenen nicht verheiratet? Dann ist das Thema der Vaterschaftsanerkennung sicher akut bei Dir. Was Du als unverheiratete werdende Mutter wissen solltest und welche Pflichten und Rechte damit einhergehen, wenn Du den Vater als solchen eintragen lässt, haben wir für Dich zusammengefasst.

Das ändert sich für die Mutter nach der Vaterschaftsanerkennung

Zuerst einmal: Du hast als werdende Mutter automatisch die elterliche Sorge. Damit der werdende Vater offiziell als dieser anerkannt werden und ein geteiltes Sorgerecht bekommen kann, braucht es in jedem Fall Deine Zustimmung. Ohne diese hat er kein Recht auf Umgang mit dem Kind, muss aber in der Regel auch keinen Unterhalt zahlen, solltest Du Dich nach der Geburt allein um das Kind kümmern.

Lässt Du die Vaterschaft anerkennen, ändert sich das: Du (unter bestimmten Voraussetzungen) und Dein Kind werden auf jeden Fall finanziell unterstützt und Du kannst dieses Recht einfordern. Er kann dagegen den Umgang mit seinem Kind einfordern, sollte es irgendwann zur Trennung kommen. Dem kannst Du nach einer Vaterschaftsanerkennung nicht entgehen, solange das Kindeswohl durch seinen Umgang nicht gefährdet ist. Eine Vaterschaftsanerkennung hat für Dich als (werdende) Mutter also zur Folge, dass Du meist finanziell sicherer dastehst, der Vater aber auch ein Recht auf Zeit mit seinem Kind hat.

Im Überblick hat eine Vaterschaftsanerkennung folgende rechtliche Konsequenzen für die Familienmitglieder:

Vaterschaftsanerkennung: rechtliche Folgen

Für den Vater

Der Vater, der sich auch als solcher eintragen lässt, hat nach der Anerkennung folgende Rechte und Pflichten:

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  • Er ist nun in der Regel dazu verpflichtet, dem Kind (bis zum Abschluss einer Ausbildung) und der Kindsmutter (mindestens drei Jahre nach der Geburt) Unterhalt zu zahlen.
  • Nach der Vaterschaftsanerkennung entstehen sozial rechtliche Ansprüche. Dazu zählen der Anspruch auf Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters, Waisenrente und Erbschaftsansprüche nach dem Tod des Vaters.
  • Er hat ein Umgangsrecht.
  • Außerdem kann Dein Kind seinen Nachnamen tragen.

Für das Kind

Das Kind wird mit der Volljährigkeit sorgepflichtig gegenüber dem Vater, wenn dieser als solcher eingetragen wurde. Ist der Vater im Alter also pflegebedürftig und kann seinen Bedarf, also die Kosten der Unterbringung im Pflegeheim, nicht vollständig aus der Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung bestreiten, kann er seine erwachsenen und leistungsfähigen Kinder auf Unterhaltszahlung in Anspruch nehmen.

Für die Mutter

Lässt Du den werdenden Vater als solchen eintragen, ändert sich aus rechtlicher Sicht für Dich nicht so viel. Aber: Du hast nach einer Trennung und wenn Euer Kind bei Dir lebt, Anspruch auf Betreuungsunterhalt in den Mutterschutzfristen und darüber hinaus, frühestens vier Monate vor der Geburt und mindestens drei Jahre nach der Geburt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu kommt der Kindesunterhalt. Allerdings steht es dem Vater nun auch zu, sein Umgangsrecht mit Eurem Kind einzufordern. Hier hast Du also auch einer Pflicht nachzukommen und im Falle einer Trennung musst Du ihm in der Regel sein Recht gewähren. Ist die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt, gestaltet sich beides rechtlich anders.

Sollte sich allerdings der eingetragene Kindsvater nach einer Trennung hauptsächlich um Euer Kind kümmern, es lebt auch bei ihm und er kann daher nur eine Teilzeitstelle annehmen, hat auch er in der Regel Anspruch auf Betreuungsunterhalt Deinerseits.

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22 Kommentare zu “Vaterschaftsanerkennung: rechtliche Folgen für die Mutter

  1. Guten Tag
    Mein Gewaltätiger Ex will die Vaterschaft anerkennen…..Ich aber auf keinenfall ….kann ich es verweigern?was passiert wenn ich die Blätter nicht unterschreibe?
    Ps : er arbeitet nicht,da bringt mir sein geld vom staat auch nicht viel mehr)

  2. Hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
    Bin aktuell Schwanger von einem Ausländischen Studenten. Und geplant ist, dass wir nach dem abgeschlossenem Studium zusammen ziehen. Ehe ist für mich ausgeschlossen. Mein Umfeld hat mich jetzt extrem verunsichert und rät mir dazu für das Sorgerecht nicht zu zustimmen, auch zwecks Aufenhaltsbestimmungsrecht. Die Sorge besteht, dass die Familie des Vaters besucht wird und unser Kind ggfs. nicht mehr nach Hause gebracht wird. Vaterschaftsannerkennung würde ich aber zustimmen. Er will unbedingt auch das Sorgerecht. Könnte man das ‚gemeinsame’ Sorgerecht auch in ein paar Jahren nachtragen lassen?
    Wenn er als Vater eingetragen ist und mir sollte zum Beispiel etwas passieren. Bekommt er dann das Sorgerecht? Oder sollte ich lieber bei einem Notar genau festhalten unter welchen Bedingungen das Kind nach meinem Ableben bei ihm leben dürfte.

    1. Hallo Frieda,
      in diesem Fall würde ich Dir empfehlen, Dich rechtlich beraten zu lassen. Hier könnte auch die Rechtsberatung Deiner Uni in Frage kommen.
      Alles Gute für Dich!
      Stephanie vom Babyartikel.de Magazin

  3. Hallo,
    Ich hab mal zwei Fragen
    Frage Nummer 1: Kann ich auf dem Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung verweigern obwohl ich Telefonisch schon bekannt gegeben habe dass er der Vater ist?

    Frage Nummer 2: Wie läuft dass ab wenn ich die Vaterschaft anerkennen lasse aber das Sorgerecht für mich alleine behalten möchte. Bekommt der Vater dann einfach die Hälfte mit dem Grund weil es ihm zusteht oder wie läuft das ab.

    Liebe Grüße

  4. Schönen guten Tag ich habe ein frage diesbezüglich, undzwar kann ich als kindesvater wenn die Mutter arbeitslos ist und der mutterschutz aufhört irgendwie einklagen das die mutter sich einen job sucht bzw nachweise fordern das die mutter überhaupt was tut? und wenn ich das umgangsrecht habe bin ich dann immer noch verpflichtet unterhalt zu zahlen oder wie sieht es aus wenn beispielsweise das kind eine woche bei der mutter und eine woche bei dem vater ist? oder wie kann man sich das umgangsrecht überhaupt vorstellen

    1. Hallo Mario,
      bei Deinen speziellen Fragen rate ich Dir, Dich damit z. B. an Pro Familia (https://www.profamilia.de/) oder eine Anwältin zu wenden.
      Kurz zusammengefasst: Unterhalt musst Du in jedem Fall bezahlen, wenn die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt wurde. Das Betreuungsmodell entscheidet lediglich über die Höhe des Unterhalts.
      Viele Grüße
      Stephanie vom Babyartikel.de Magazin

  5. Guten Tag, ich habe ein Kind von meinem Ex-Partner, und das Kind lebt bei mir, und jetzt möchte ich heiraten. Der Vater meines Sohnes sagt mir, wenn Sie einen anderen Mann heiraten, werde ich Ihnen das Kind nehmen. Stimmt er? das Recht haben, das Kind zu nehmen und mit ihm zu leben?

    1. Hallo liebe Nour,

      wenn Dein Ex-Partner die Vaterschaft für Euer Kind offiziell anerkannt hat, habt Ihr auch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht.

      Dein Ex-Partner könnte das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Um es zu bekommen, müsste er aber wichtige Gründe vorbringen und beweisen können, dass es Eurem Sohn bei Dir nicht gut geht. Solche Gründe wären z.B. Gesundheitsgefährdung, Misshandlung oder Vernachlässigung der Schulpflicht. Rechtlich gesehen kann Dir Dein Ex-Partner das Kind also nicht einfach so wegnehmen. Auch sprechen deutsche Gerichte der Mutter häufiger das alleinige Sorgerecht zu als dem Vater.

      Ich wünsche Dir und Deinem Sohn alles Gute!
      Jennifer vom Babyartikel.de Magazin

  6. Hey,
    Ich Ehe Frau würde gern mein Mann befreien,indem er sein Kind regelmäßig sehen kann. Damals vor einigen Jahren keine Chance (Mutter natürlich verneint)das Kind zu sehen. Nur Vaterschaft. Wollte sich stets um das Kind wofür er auch zahlt kümmern. Keine chance durch ,das einfache ,nein von der Mutter. Kann er da nichts dagegen tun?

  7. Schönen guten Tag
    Mein Partner ( nicht Ehemann) hat eine Vaterschaftsanerkennung. Er will nun unbedingt das Sorgerecht weil er sagt, wenn mir was passieren würde (Todesfall), könnte/dürfte er sonst nicht für sein Kind sorgen. Wie ist da die rechtliche Lage? Was passiert wenn wir beide das Sorgerecht haben im Fall einer Trennung? Kann das Kond jetzt schon mit ihm Krankenversichert werden? Vielen Dank für die Auskünfte

    1. Liebe Tina,
      bei Rechtsfragen können wir als Baby-Magazin nur bedingt weiterhelfen, ich möchte es trotzdem gerne versuchen:

      – Auf dem Familienportal des BMFSFJ findest Du eine informative Seite zum Thema Sorgerecht:
      Hier heißt es sinngemäß, wenn Ihr als Eltern ein gemeinsames Sorgerecht habt und Euch trennt, besteht dieses auch nach der Trennung fort.
      – Der Fall, dass ein Elternteil stirbt, wird auf dieser Anwalts-Seite beleuchtet. Demnach geht das Sorgerecht in Fall Deines Todes nicht automatisch auf Deinen Partner über, wenn er kein Sorgerecht hat.
      – Bzgl. der Kinder-Krankenversicherung ist es am besten, Du wendest Dich direkt an Deine Krankenkasse.

      Ich hoffe, ich konnte Dir ein kleines bisschen weiterhelfen.
      Viele Grüße und alles Gute
      Jennifer vom Babyartikel.de Magazin

  8. Ich hab auf dem Jugendamt angegeben das ich den Vater meines Kindes nicht kenn ,das stimmt aber nicht
    Was passiert jetzt ,sollte er hingegen und dennen das sagen

    1. Liebe Andrea,

      Du hast das Recht, die Vaterschaftsanerkennung zu verweigern. Tust Du das, kann der Vater Deines Kindes allerdings beim Familiengericht einen begründeten Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen und diese einklagen. Auch ein Vaterschaftstest kann dann erzwungen werden. Das Familiengericht entscheidet nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente über die Vaterschaftsanerkennung.
      Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir weiter. Alles Gute für Dich und Dein Kind!

      Jennifer vom Babyartikel.de Magazin

  9. Hallo
    Hab 3 Kinder mit meiner Freundin allerdings nur für eins die Vaterschaft anerkannt nun möchte Sie 700km weit weg in ihre alte Heimat ziehen. Ich möchte das allerdings nicht und damit ich Ihr dabei nicht im Wege stehe hat Sie mich provoziert ohne Ende und als das nichts gebracht hat behauptet Sie vor unseren Kindern das ich bestimmt eine Affäre habe darauf hin wurde ich natürlich sauer und schrie Sie an das dass nicht ok ist hab Ihr allerdings nichts getan. Dann sagte Sie das Sie mit unsere Tochter einkaufen geht und kam mit der Polizei wieder. Ich wurde 10tage der Wohnung verwiesen und meine Freundin solle da Sie eh umziehen will die Wohnung verlassen haben bevor ich wieder kommen darf. Solange soll Sie zu Ihrer Schwester gehen sonst würden Sie Ihr die Kinder weg nehmen. Das hat Sie getan und will von dort 700km weit von mir weck ziehen mit den Kindern. Ist das überhaupt erlaubt??? Weil ich meine Kinder ja dann quasi garnicht mehr sehen kann

    1. Hallo Daniel,

      es tut mir sehr leid zu hören, was Ihnen geschehen ist. Als Baby-Fachmagazin informieren wir zwar allgemein über das Thema Vaterschaftsanerkennung, können und dürfen aber nicht familienrechtlich im Einzelfall beraten. Für Unterstützung können Sie sich aber an das Männerberatungsnetz wenden. Auf dieser Seite gibt es eine bundesweite Übersicht an Beratungsstellen, speziell für Männer.

      Alles Gute für Sie!
      Jennifer vom Babyartikel.de-Magazin

  10. zur info zu rechte und pflichten ,ich als unterhaltzahler kann man nur noch hönisch lachen.bei pflicht da kennt man die gesetze ob behörde oder die mutter des kindes.bei Rechten da versteckt man sich hinter den datenschutzgesetz.so gesagt eure info die kann man in den mülleimer werfen.

      1. Lieber „Der, Die Wahrheit sagt!“,
        diese Seite stellt Informationen zu verschiedensten Themen rund um Baby & Familie bereit. Der Aspekt Trennung ist zwar traurig, gehört aber genauso zur Realität. Das Väternetzwerk e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rolle von Vätern im Leben ihrer Kinder zu stärken. An diesem Anliegen können wir nichts Verkehrtes finden und verweisen deshalb gerne auf ihr Angebot.
        Grundsätzlich freuen wir uns auch über kritische Kommentare, bitten aber um einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
        In diesem Sinne freundliche Grüße
        Jennifer vom Babyartikel.de Magazin

    1. Hallo Herr Bieda,
      für viele Väter ist es nach einer Trennung nicht leicht, im Leben ihres Kindes/ ihrer Kinder weiterhin eine Rolle zu spielen. Auch wenn das Gesetz dem Vater gewisse Rechte zusichert, sieht es in der Realität oft anders aus. Vielleicht mögen Sie sich an das Väter-Netzwerk e.V. wenden. Das ist eine Anlaufstelle, die Väter in Trennungs-Situationen informiert und bei ihren Anliegen unterstützt.
      Alles Gute für Sie und Ihr(e) Kind(er)!
      Jennifer vom Babyartikel.de Magazin

    1. Liebe Frau Mayali,
      wir informieren hier nur allgemein. Für die Vaterschaftsanerkennung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder auch an das örtliche Standesamt. Welche Unterlagen Sie für die Vaterschaftsanerkennung brauchen, können Sie hier nachlesen. Alles Gute und viele Grüße, Julia von babyartikel.de.

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