Wenn Zweifel bestehen, wer der biologische Vater eines Kindes ist bringt ein Vaterschaftstest die Gewissheit. Hier erfährst Du, wie ein Vaterschaftstest abläuft und was Du beachten solltest.
Warum macht man einen Vaterschaftstest?
Wenn nicht eindeutig klar ist, wer der biologische Vater des Kindes ist, kann man einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Das kann sowohl von der Mutter des Kindes als auch vom infrage kommenden Vater ausgehen. Um die Rechte aller Beteiligten zu wahren gelten hier genaue gesetzliche Vorschriften. Laut BGB ist Vater eines Kindes derjenige, der:
- zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war
- die Vaterschaft anerkannt hat oder
- für den die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Letzter Fall kommt beispielsweise bei einer Scheidung häufig vor. Hat die Frau vor der Scheidung einen neuen Partner und keiner der Männer bekennt sich zur Vaterschaft, so kann die Mutter die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Das Gericht holt sich ein sogenanntes humangenetisches Abstammungsgutachten ein, sprich: es ordnet einen Vaterschaftstest an. Gerade in Hinblick auf Unterhaltsleistungen ist dieses Gutachten sehr wichtig.
Wann wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?
Ein Vaterschaftstest wird bei Zweifeln der Abstammung nach der Geburt des Kindes durchgeführt. Um die Vaterschaft eindeutig festzustellen oder auszuschließen muss eine DNA-Analyse durchgeführt werden. Hierbei wird das Erbgut des Kindes mit dem des möglichen Vaters verglichen, etwa durch Blutproben oder Speichel. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Medizinisch ist es auch möglich, die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes, also noch im Mutterleib, festzustellen. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn der Arzt eine Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung vermutet. In solch einem Fall muss der Vaterschaftstest von der Behörde angeordnet werden. Privat darf man ihn nur nach der Geburt des Kindes durchführen lassen.
Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?
Theoretisch kann man die Vaterschaft auch anhand von äußerlichen Merkmalen oder über die Blutgruppen feststellen. Ein wirklich zuverlässiges Ergebnis bietet aber nur eine DNA-Analyse. Bei diesem Verfahren wird das Erbgut, die DNA, des Kindes mit dem des möglichen Vaters verglichen. Da alle Körperzellen die DNA enthalten eignen sich Haare, Blut und Speichel für den Test.
In den meisten Fällen wird eine Speichelprobe durchgeführt, da dies der einfachste Weg ist. Mit einem Wattestäbchen nimmt man einen Abstrich der Mundschleimhaut und gewinnt so die Speichelprobe. In einem Labor werden beide Proben untersucht: in fast jeder Zelle des Körpers befindet sich der Zellkern mit den Erbinformationen auf den Chromosomen. Jeder gesunde Mensch besitzt 2×23 Chromosomen, jeweils einmal vom Vater und einmal von der Mutter. Wenn man diese Erbinformationen miteinander vergleicht erkennt man leicht, ob beide Personen miteinander verwandt sind oder nicht. Die Analyse dauert nicht lange und innerhalb weniger Tage steht das Ergebnis fest.
Eine Vaterschaft kann so zu 100% ausgeschlossen oder zu 99,9 % festgestellt werden. Eine hundertprozentige Bestätigung kann ein Test nicht liefern, sondern lediglich statistische Werte, die eben bis zu 99,9% gehen. In diesem Fall ist die Vaterschaft praktisch erwiesen und wird auch vor Gericht anerkannt.
Wie teuer ist ein Vaterschaftstest?
Ein einfacher Test ohne amtliches Gutachten kostet etwa 100 Euro, die der Auftraggeber selbst zahlt. Wird der Vaterschaftstest allerdings von einem speziellen Labor mit Qualitätssicherung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durchgeführt, so zahlt man mehrere hundert Euro. Wenn sich ein Beteiligter weigert, kann eine gerichtliche Feststellung beantragt werden und der Vaterschaftstest wird dann in Auftrag gegeben. Wird dann der Vater festgestellt, so entscheidet das Gericht, ob er die Kosten alleine trägt oder ob Mutter und Vater anteilig dafür aufkommen.
Darf ein Vaterschaftstest heimlich durchgeführt werden?
Im Prinzip hat jeder das Recht auf Klarheit und kann einen Vaterschaftstest privat durchführen lassen. Allerdings ist es nach dem Gendiagnostikgesetz nur unter Zustimmung aller Beteiligten erlaubt. Sprich: ohne das Wissen und die Zustimmung des anderen darf keiner einen Vaterschaftstest in Auftrag geben. Genetisches Material unterliegt dem Datenschutz und ein heimlicher Test würde vor Gericht nicht anerkannt werden. Männern, die den Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter und/oder des Kindes durchführen lassen, droht eine Geldstrafe in Höhe bis zu 5.000 Euro. Diese Geldstrafen können für nichtbeteiligte Dritte, wie etwa Großeltern, noch wesentlich höher ausfallen.
Alle Beteiligten müssen dem Test schriftlich zustimmen. Außerdem muss bei der Entnahme der Probe ein Zeuge anwesend sein, der seine Anwesenheit ebenfalls schriftlich bestätigt. So sollen Manipulationen ausgeschlossen werden. Statistiken zeigen, dass in acht von zehn Fällen die ursprüngliche Vermutung richtig war und die Vaterschaft festgestellt wird.
Wen die mutter sich verweiger daa test zu machen?oder is gesetzlich das sie das testmachen mus ?