Schwangere vor dem Kühlschrank

Was darf ich in der Schwangerschaft nicht essen?


„Oh, jetzt ein Mett-Brötchen oder eine Pizza mit Salami! Aber darf ich das überhaupt, wenn ich schwanger bin?“

Manchmal hat man solche Gelüste und dann weiß man nicht so recht, was darf ich eigentlich essen und worauf sollte ich in der Schwangerschaft besser verzichten.

Hier findet Ihr eine Liste mit Lebensmitteln, auf die Ihr in jedem Fall verzichten solltet, da eine Infektion v.a. mit Listerien oder Toxoplasmose zu einer Schädigung lebenswichtiger Organe (Leber, Lunge, Herz …) Eures Babys führen kann.

Außerdem ist es wichtig, dass man in der Schwangerschaft auf einen hygienischen Umgang, vor allem mit rohen Lebensmitteln achtet. Das heißt, dass Ihr Euch vor und nach dem Kochen die Hände mit warmen Wasser und Seife wascht. Leicht verderbliche Lebensmittel solltet Ihr im Kühlschrank bei mind. 4°C aufbewahren.

Auf welche Lebensmittel solltet Ihr wirklich verzichten?

bei Obst und Gemüse:

  • vorgefertigte Schnitt- und Rohsalate
  • unerhitzte Sprossen und Keimlinge
  • ungewaschenes Rohgemüse, Salate und Obst
  • Speisen, die nach dem Kochen länger als 24 Stunden ungekühlt aufbewahrt wurden
  • Oliven aus Thekenware

bei Milchprodukten:

(alle Milchprodukte, die pasteurisiert sind, können bedenkenlos gegessen werden)

  • Schnitt- und Weichkäse aus Rohmilch (Brie, Camembert, Roquefort …) – diese gibt es auch mit pasteurisierter Milch!
  • Weichkäse mit Rotschmiere (Limburger, Munster, Romadur …)
  • Sauermilchkäse (Handkäse, Harzer Rolle, Korbkäse, Mainzer Käse, Olmützer Quargel, Stangenkäse)
  • eingelegter Käse oder Frischkäse aus offenen Gefäßen (Feta, Schafskäse, Mozzarella …) – industriell hergestellter ist erlaubt !
  • bei Hartkäse aus Rohmilch – Rinde entfernen!

bei Wurst und Fleisch:

  • rohes Fleisch
  • Rohfleisch-Erzeugnisse: Hackfleisch (roh), Hackepeter, Mett, Tatar, Carpaccio
  • nicht durchgebratene Steaks
  • streichfähige Rohwurst  ((Zwiebel-)Mettwurst, Teewurst, Schmierwurst) – schnittfeste Rohwurst ist erlaubt (z.B. Salami, Kabanossi, Cervelatwurst)
  • rohe Pökelfleischerzeugnisse (Bündnerfleisch, Katenschinken, rohes Kasseler, Lachs-, Nuss-, Parma-, Roll-, Serrano-Schinken, Rauchfleisch) – gekochte Pökelfleischerzeugnisse dürft Ihr essen (gek. Schinken und Kasseler)

bei Fisch:

  • rohe Fischerei-Erzeugnisse (Sushi, Austern, Shrimps, Kaviar)
  • kaltgegarte und mildgesalzene Fischerei-Erzeugnisse (Graved Lachs, Holländische Matjes)
  • kalt und heiß geräucherte Fischerei-Erzeugnisse

bei Getreide und Eierprodukten:

  • rohes Getreide (Frischkornbrei, Keimlinge)
  • Backwaren mit roheihaltigen, nicht durchgebackenen Füllungen oder Auflagen (Puddings oder Cremes)
  • roheihaltige Speisen (Tiramisu, Mousse au Chocolat)
  • vorgefertigte Sandwiches
  • angebrochene Verpackungen von Mayonnaise und Salatdressings ohne Konservierungsstoffe
  • rohe und nicht ganz durchgegarte Eier, Mayonnaise aus rohen Eiern
  • Eiscremes mit ungereinigten, nicht erhitzten Fruchtzusätzen – industriell hergestelltes Eis ist erlaubt!

    Weitere Artikel von uns:

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert