Das Landeserziehungsgeld soll Eltern ermöglichen, auch nach der Elterngeld-Zeit ihr Kind noch einige Zeit überwiegend selbst zu betreuen. Das heißt es wird frühestens ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat gezahlt. Vier Bundesländer zahlen zusätzlich zum Kindergeld ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld.
Wer kann Landeserziehungsgeld beantragen?
Die Person, die den Antrag stellt, darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Außerdem muss die Person mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Die Einkommensgrenze, ab welcher einer Familie Landeserziehungsgeld zusteht, ist in den Bundesländern verschieden, aber überall relativ niedrig. Landeserziehungsgeld beantragen, können Familien aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Länderspezifische Informationen erhaltet Ihr auf folgenden Internetseiten:
- Baden-Württemberg: www.l-bank.de (Nur für Geburten bis zum 30.09.2012. Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg für Geburten/Adoptionen ab dem 01.10.2012 zu beenden.
- Bayern: www.zbfs.bayern.de
- Sachsen: www.familie.sachsen.de
- Thüringen: www.thueringen.de
Wie lange wird Landeserziehungsgeld gezahlt?
- Baden-Württemberg: maximal zehn Monate
- Bayern: bei dem ersten Kind maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind maximal zwölf Monate
- Sachsen: zwischen fünf und zwölf Monate
- Thüringen: höchsten zwölf Monate
Wie viel Landeserziehungsgeld wird gezahlt?
- Baden-Württemberg: bis zu 205 Euro für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind bis zu 240 Euro monatlich und ein Zuschlag für Mehrlinge
- Bayern: 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite, 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind monatlich
- Sachsen: zwischen 150 und 300 Euro monatlich
- Thüringen: 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite Kind, 250 Euro für das dritte, 300 Euro für das vierte und jedes weitere Kind monatlich
Wann, wie und wo beantrage ich das Landeserziehungsgeld?
Der Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden. Links zu den Antragsformularen der einzelnen Bundesländer gibt es auf www.familien-wegweiser.de