Endlich ist der neue Kinderwagen da und Du fährst stolz Deinen kleinen Schatz durch die Gegend. Die Nachbarn gratulieren zum süßen Baby, aber schon einige Tagen später verziehen sie die Miene, wenn sie Deinen Kinderwagen im Treppenhaus stehen sehen.
Kommt Dir bekannt vor? Dann wohnst Du bestimmt in einem Mehrfamilienhaus. Wir erklären Dir, wo Du Deinen Kinderwagen abstellen darfst und Ärger mit den Nachbarn vermeidest.
Kinderwagen abstellen: das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche
Zuerst einmal die gute Nachricht: Das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur darf nicht pauschal verboten werden. Generelle Verbote im Mietvertrag oder der Hausordnung sind in der Regel nicht zulässig (LG Berlin, 15. September 2009, Az.: 63 S 487/08).
Das heißt aber nicht, dass man dort nach Lust und Laune alles abstellen kann, was man will. Beim Treppenhaus und dem Flur eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um eine Gemeinschaftsfläche, die von allen Hausbewohnern genutzt wird.
Das heißt zwar einerseits, dass auch Du diesen Bereich zum Abstellen eines Kinderwagens nutzen darfst, wenn Du dringend auf ihn angewiesen bist. Andererseits muss sich der Vermieter bei dieser Gemeinschaftsfläche aber auch darum kümmern, dass sich die Bewohner sicher dort bewegen können und beispielsweise im Brandfall keine Fluchtwege versperrt sind. Das heißt, die Sicherheit aller Bewohner steht im Vordergrund.
Das Abstellrecht vorab im Mietvertrag klären
Ist der Nachwuchs schon beim Einzug in die Wohnung geplant, kannst Du direkt beim Durchgehen des Mietvertrags mit dem Vermieter klären, ob der Kinderwagen später im Treppenhaus abgestellt werden darf.
Ganz sicher gehst Du, wenn Du Dir das Nutzungsrecht zum Abstellen des Kinderwagens in den Mietvertrag oder einer vertraglichen Hausordnung aufnehmen lässt (LG Berlin, Urteil vom 31. Juli 2012, Az.: 63 S 576/11).
Gut zu wissen: Bekommt ein einzelner Mieter dieses besondere Nutzungsrecht, muss es auch den anderen Mietern eingeräumt werden (vgl. AG Münster WuM 2008, 664; AG Köln ZMR 2011, 886).
Kinderwagen im Flur oder Treppenhaus abstellen
Ist Dein Kinderwagen zu sperrig, um ihn jeden Tag in den fünften Stock und wieder nach unten zu schleppen, hast Du unter gewissen Umständen das Recht, ihn im Hausflur abzustellen.
Und zwar, wenn Du dringend auf den Kinderwagen angewiesen bist und:
- Dein Kinderwagen nicht in den Aufzug passt bzw. es keinen Aufzug gibt, in dem Du den Kinderwagen transportieren könntest
- Du den Kinderwagen über viele Treppen in Deine Wohnung oder den Keller bringen müsstest
- Du keine andere Möglichkeit hast, den Kinderwagen unterzustellen (z.B. im Fahrradraum, in einem Schuppen neben dem Haus, etc.)
Allerdings hat auch hier die Sicherheit aller Mitbewohner die höchste Priorität. Deshalb musst Du beim Abstellen einiges beachten:
- der Flur/das Treppenhaus muss trotz abgestelltem Kinderwagen genug Platz bieten, um sich problemlos zu bewegen (falls nötig, musst Du den Kinderwagen zusammenklappen)
- der Kinderwagen darf die anderen Bewohner nicht behindern oder gefährden
- alle Zugänge und Fluchtwege müssen gut erreichbar sein
- es ist auf keinen Fall erlaubt, den Kinderwagen im Treppenhaus anzuketten, da dadurch im Notfall wichtige Fluchtwege versperrt sein könnten
Ist das Treppenhaus eigentlich zu schmal, um dort noch einen Kinderwagen abzustellen, kann es trotzdem ein Hintertürchen für Dich geben: das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass ein kurzzeitiges Abstellen des Kinderwagens in engen Treppenhäusern nicht grundsätzlich verboten werden darf (OLG Hamm, 03.07.2001, Az.: 15 W 444/00).
In so einem Fall darfst Du den Kinderwagen aber nur tagsüber dort abstellen. Nachts und bei längerer Nichtbenutzung musst Du den Kinderwagen anderweitig unterbringen und zum Beispiel im Keller abstellen.
Damit Du im Zweifelsfall auch eine juristische Quelle hast, auf die Du Dich beziehen kannst, haben wir Dir die entsprechenden Urteile mit angegeben. Bitte beachte aber, dass wir keine rechtliche Beratung sind und Dir die genannten Urteile nur als Wegweiser dienen sollen. Wende Dich bei Rechtsstreitigkeiten bitte an Deinen Anwalt.
Quellen:
https://www.mietrecht.com/kinderwagen-im-treppenhaus/
https://www.mietrecht.de/4895-kinderwagen-im-hausflur-und-treppenhaus/