Sitzerhöhungen fürs Auto
Früher hatten die meisten größeren Kinder eine Sitzerhöhung, wenn sie im Auto unterwegs waren, heute sieht man hauptsächlich Kindersitze mit Rückenlehne. Dabei hat eine Sitzerhöhung auch Vorteile – wenn man sie richtig einsetzt.
Bei Sitzerhöhungen scheiden sich die Geister vieler Eltern: „Bloß nicht, ein Kindersitz mit Rückenlehne ist sicherer!“, sagen die einen – die anderen loben dagegen den günstigen Preis und das handliche Format – und verweisen auf die Zulassung im Straßenverkehr. Kann man sein Kind nun bedenkenlos mit einer Sitzerhöhung fahren lassen?
Ab wann dürfen Kinder eine Sitzerhöhung benutzen?
Eine Sitzerhöhung der ECE-Gruppe II/III eignet sich für Kinder von 15-36 kg und kann ab ca. 3 Jahren bis zum Ende der Kindersitzpflicht genutzt werden. Entscheidend ist aber nicht das Alter, sondern immer das Gewicht! Gesichert werden Kinder mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeuges.
Sitzerhöhung oder Kindersitz mit Rückenlehne?
Sitzerhöhungen sorgen durch zwei „Hörnchen“ (Gurtführungen) für einen korrekten Gurtverlauf im Beckenbereich – bieten aber durch die fehlende Rückenlehne keinerlei Seitenaufprallschutz bzw. Schutz im Kopfbereich und auch keine Gurtführung für den Schultergurt. Als Erstsitz ist deshalb immer ein vollwertiger Kindersitz mit Rückenlehne empfehlenswert.
Der große Vorteil einer Sitzerhöhung ist aber zweifellos der unschlagbar günstige Preis ab 10 Euro (!). Außerdem ist eine Sitzerhöhung durch sein kompaktes Format und leichtes Gewicht sehr einfach zu transportieren – ideal um den Sitz in einem anderen Auto zu verwenden! Deshalb eignen sich Sitzerhöhungen prima als mobiler Zweitsitz für Fahrgemeinschaften, Omas Auto oder für die kleine Nichte, die spontan mitgenommen wird.