Ultraschall in der Schwangerschaft

Schwangerenvorsorge – Teil 4: Ultraschall


Ultraschalluntersuchungen können nur von Eurem Frauenarzt durchgeführt werden.

Ziele des Ultraschalls:

  • genaue Bestimmung des Entbindungstermins (nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche)
  • Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft
  • Suche nach Fehlbildungen beim Kind
  • Bestimmung der Lage der Plazenta
  • frühzeitiges Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
  • Kontrolle des Größenwachstums und evtl. der Durchblutung der Plazenta

Wann findet der Ultraschall statt:

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind 3 Ultraschalle vorgesehen, die bei den Untersuchungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden, in der 9.-12. SSW (Schwangerschaftswoche), in der 19.-21. SSW und in der 29.-32. SSW. Wünscht Ihr Euch weitere Ultraschalluntersuchungen, übernimmt das die Krankenkasse nicht und Ihr müsst das selbst bezahlen. Jedoch haben routinemäßige Ultraschalluntersuchungen keine positiven Auswirkungen auf die Gesundheit Eures Kindes und auch nicht auf den Verlauf der Schwangerschaft oder der Geburt.

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